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Raiffeisenbank Inneres Salzkammergut eGen
Vertretungsregelung
Die Vertretung durch den Vorstand erfolgt unter Beachtung der gesetz- und satzungsmäßigen Beschränkungen durch zwei Vorstandsmitglieder, wovon mindestens eines der Vorsitzende des Vorstandes oder ein Vorsitzenderstellvertreter sein muß. Die Genossenschaft wird bei Bankgeschäften durch zwei Geschäftsleiter oder durch einen Geschäftsleiter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Netzwerk
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Beteiligungen
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RBG Holding Beta GmbH
Anteil: 25,00%
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Technologiezentrum Inneres Salzkammergut GmbH
Anteil: 2,68%