Inhalt

SNP Schneider-Neureither & Partner SE

Geschäftszweck

1) Die Durchführung von Unternehmensberatung und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Software. 2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Unternehmensgegenstand dienen oder zu dessen Erreichung notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann ihren Gegenstand auch ganz oder teilweise mittelbar verwirklichen. Sie kann Unternehmen im In- und Ausland gründen oder sich als Holdinggesellschaft an solchen Unternehmen beteiligen, die einen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmensgegenstand haben und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. 3) Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, abzuschließen.

Vertretungsregelung

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.

SNP hilft Unternehmen weltweit, das Potenzial ihrer Daten zu nutzen und ihre Transformation in eine digitale Zukunft zu gestalten. SNP bietet Software und Beratungsleistungen für komplexe SAP-Projekte, einschließlich SAP S/4HANA-Transformationen, Fusionen und Übernahmen, Optimierungen der Systemlandschaft, Cloud-Datenintegrationen und Systemstilllegungen.

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Details

Anschrift

Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg, Deutschland

Gründungsdatum

31.05.2017

Registerdaten

Registrierungsnummer HRB 729172 Mannheim
Rechtsform SE
EU-ID DEB8535.HRB729172

Netzwerk

Publikationen

Hinweis auf Konzernabschluss vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Hinweis auf Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vom 01.01.2026 bis zum 31.03.2026

Hinweis auf Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vom 01.07.2026 bis zum 30.09.2026

Hinweis auf Jahresfinanzbericht vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Hinweis auf Halbjahresfinanzbericht vom 01.01.2026 bis zum 30.06.2026

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Halbjahresfinanzbericht nach WpHG für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 30.06.2025

Genehmigtes Kapital, Satzungsänderung, Unternehmensvertrag | Kapitalerhöhung

Die Hauptversammlung vom 30.06.2025 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital), § 15 (Vergü…
Die Hauptversammlung vom 30.06.2025 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital), § 15 (Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats) und §16 (Einberufung) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.06.2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29.06.2030 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 3.692.890,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2025) Mit der "Succession German Bidco GmbH", München (Amtsgericht München HRB 294659) wurde am 30.06.2025 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 30.06.2025 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.

Ad-hoc-Berichtigung nach Art. 17 Abs. 1 UAbs. 2 S. 1 MAR in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Nr. 1a WpAV

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Hinweis auf Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vom 01.01.2025 bis zum 31.03.2025


<tbody style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"></td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">







<table valign="top" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<colgroup style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><col width="301" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<col width="550" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
</colgroup><tbody style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Betreff:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Hinweis auf Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vom 01.01.2025 bis 31.03.2025</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"></p>
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Angaben zum Emittenten:</b></p>
<table valign="top" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<colgroup style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><col width="301" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<col width="550" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
</colgroup><tbody style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Name:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">SNP Schneider-Neureither &amp; Partner SE</p>
</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Adresse:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg, Deutschland</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"></p>
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Der Finanzbericht steht zur Verfügung:</b></p>
<table valign="top" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<colgroup style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><col width="301" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<col width="550" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
</colgroup><tbody style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Im Internet unter:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">https://investor-relations.snpgroup.com/de/publikationen</p>
</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Im Internet am:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">08.05.2025</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"></p>
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Angaben zur Pflichtmitteilung:</b></p>
<table valign="top" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<colgroup style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><col width="301" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<col width="550" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
</colgroup><tbody style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Pflichtveröffentlichung in/über:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">EQS Group AG, veröffentlicht über Thomson Reuters, Bloomberg und vwd</p>
</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Pflichtveröffentlichung am:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">19.11.2024</p>
</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Sprachen der Veröffentlichung:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Deutsch</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>

</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"></td>
</tr>
</tbody>

Hinweis auf Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vom 01.01.2025 bis zum 30.09.2025

Hinweis auf Jahresfinanzbericht vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Hinweis auf Halbjahresfinanzbericht vom 01.01.2025 bis zum 30.06.2025

Hinweis auf Konzernabschluss vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Halbjahresfinanzbericht nach WpHG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 30.06.2024

Satzungsänderung

Die Hauptversammlung vom 27.06.2024 und der Aufsichtsrat vom 03.07.2024 haben die Änderung der Satz…
Die Hauptversammlung vom 27.06.2024 und der Aufsichtsrat vom 03.07.2024 haben die Änderung der Satzung in § 17 (Voraussetzungen für die Teilnahme und Ausübung von Stimmrechten) beschlossen.

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

SNP Schneider-Neureither & Partner SE Heidelberg - ISIN DE0007203705 - - WKN 720370 - Einladung zur…
SNP Schneider-Neureither & Partner SE Heidelberg - ISIN DE0007203705 - - WKN 720370 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2024, 10:00 Uhr (MESZ), im Palatin Kongresshotel und Kulturzentrum, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch (Einlass ist ab 9:00 Uhr) ein. scrollen TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs für die SNP Schneider-Neureither & Partner SE jeweils für das Geschäftsjahr 2023, des Vorschlags des Vorstands zur Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands TOP 6 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresberichts TOP 8 Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts TOP 9 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der Satzung aufgrund einer Änderung des Aktiengesetzes TOP 11 Beschlussfassung über Zustimmung zur Forderungskauf- und Abtretungsvereinbarung scrollen I. TAGESORDNUNG scrollen 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs für die SNP Schneider-Neureither & Partner SE, jeweils für das Geschäftsjahr 2023, des Vorschlags des Vorstands zur Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats Die vorgenannten Unterlagen können seit Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ eingesehen und heruntergeladen werden. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der SNP Schneider-Neureither & Partner SE zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 16.881.365,11 auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren Die außerordentliche Hauptversammlung vom 27. September 2023 hat das Leitungssystem der Gesellschaft vom monistischen in das dualistische Leitungssystem geändert und dazu die Satzung neu gefasst. Die Satzungsneufassung wurde am 27. Oktober 2023 im Handelsregister eingetragen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Geschäfte der Gesellschaft von den Geschäftsführenden Direktoren geführt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 bis zum Wechsel in das dualistische System am 27. Oktober 2023 amtierenden Geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats Bis zur Eintragung der Satzungsneufassung zum Wechsel vom monistischen in das dualistische Leitungssystem wurde die Gesellschaft vom Verwaltungsrat geleitet. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 bis zum Wechsel in das dualistische System am 27. Oktober 2023 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2023 jeweils Einzelentlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 seit dem Wechsel in das dualistische System am 27. Oktober 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. 6. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 seit dem Wechsel in das dualistische System am 27. Oktober 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. 7. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresberichts Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 und b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Halbjahresberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2024, sofern eine solche Prüfung in Auftrag gegeben wird, zu bestellen. 8. Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 Nach der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“) müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bereits für nach dem 31. Dezember 2023 beginnende Geschäftsjahre ihren (Konzern-)Lagebericht um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der extern durch den Abschlussprüfer oder - nach Wahlmöglichkeit des jeweiligen Mitgliedstaats - einen anderen (Abschluss-)Prüfer oder einen unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen zu prüfen ist. Damit muss die Gesellschaft, die bereits heute der nichtfinanziellen Berichterstattung i. S. d. § 289b Abs. 1, § 315b Abs. 1 HGB unterliegt, erstmals für das Geschäftsjahr 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und den Konzern aufstellen und extern prüfen lassen. Die EU-Mitgliedstaaten haben die CSRD bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Es ist somit davon auszugehen, dass der deutsche Gesetzgeber ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht („CSRD-Umsetzungsgesetz“) verabschieden und das CSRD-Umsetzungsgesetz bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist in Kraft treten wird. Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, aufschiebend bedingt auf das Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen. Der Beschluss kommt nur zur Durchführung, wenn nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz ein für das Geschäftsjahr 2024 zu erstellender Nachhaltigkeitsbericht extern durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer zu prüfen ist. 9. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Vorstand und Aufsichtsrat haben nach § 162 Aktiengesetz einen Vergütungsbericht über die im Geschäftsjahr 2023 jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Geschäftsführenden Direktor und Mitglied des Verwaltungsrats, des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Absatz 3 Aktiengesetz durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Absatz 1 und 2 Aktiengesetz gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließt gemäß § 120a Absatz 4 Aktiengesetzt über die Billigung des erstellten und geprüften Vergütungsberichts. Der Beschluss der Hauptversammlung hat nach § 120a Absatz 4 Satz 2, Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz empfehlenden Charakter; er begründet weder Rechte noch Pflichten. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Die Hauptversammlung billigt den im Anschluss an die Tagesordnung zur Hauptversammlung gemeinsam mit dem Prüfvermerk wiedergegebenen Vergütungsbericht für das am 31. Dezember 2023 abgelaufene Geschäftsjahr. Der Vergütungsbericht ist mit dem Prüfvermerk auch im Internet unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ zugänglich. 10. Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der Satzung aufgrund einer Änderung des Aktiengesetzes § 17 Absatz 1 Satz 1 der Satzung bestimmt, dass Aktionäre ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen müssen. Der Nachweis ist gemäß § 17 Absatz 2 Satz 1 der Satzung durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu führen, wobei ein Nachweis durch den Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 Aktiengesetzt ausreicht. Durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz, BGBl. 2023 I Nr. 354) wurde § 123 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz neu gefasst. Der Nachweis hat sich nunmehr auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Die Definition des aktiengesetzlichen Nachweisstichtags wurde damit an eine europarechtliche Regelung (Artikel 1 Nummer 7 in Verbindung mit Artikel 5 und Tabelle 4 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212) angeglichen, um Auslegungsschwierigkeiten im praktischen Umgang mit dieser Regelung zu vermeiden. § 17 Absatz 2 Satz 2 der Satzung soll an den veränderten Gesetzeswortlaut angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 17 Absatz Satz 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen: „Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen.“ 11. Beschlussfassung über Zustimmung zur Forderungskauf- und Abtretungsvereinbarung Die Gesellschaft und Frau Tatiana Schneider-Neureither haben unter Vorbehalt einen Forderungskaufvertrag abgeschlossen, der auch im Hinblick auf § 93 Absatz 4 Satz 3 AktG der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf. Sein wesentlicher Inhalt wird wie folgt bekannt gemacht: „Forderungskauf- und Abtretungsvereinbarung zwischen SNP Schneider-Neureither & Partner SE, diese vertreten durch den Aufsichtsrat, dieser wiederum vertreten durch seinen stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Thorsten Grenz, sowie durch die Vorstände Dr. Jens Amail und Andreas Röderer, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg - Verkäuferin - und Frau Tatiana Schneider-Neureither, [...] Heidelberg - Käuferin - § 1 Gegenstand (1) Die Verkäuferin berühmt sich Ansprüche gegen die Erbengemeinschaft nach dem ehemaligen CEO Dr. Andreas Schneider-Neureither bestehend aus der Käuferin, Ellie Schneider-Neureither, Eric Schneider-Neureither, Tristan Neureither und Neil Neureither im Zusammenhang mit der Anmietung des sogenannten Bluefield House, 125 Fox Gien, lrving, Dallas County, Texas, USA (im Folgenden „ BFH ") durch die US-amerikanische Tochtergesellschaft der Verkäuferin, der SNP Transformations, lnc. Die Verkäuferin macht diese Ansprüche klageweise in zwei gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Heidelberg (Az. 6 O 45/​22) und beim District Court Dallas (Az. DC-23-03879) geltend. (2) Die Anmietung erfolgte auf Grundlage zweier englischsprachiger Mietverträge vom 18. März 2019 bzw. 22. Oktober 2020, für die Zeit vom 1. Juni 2019 bis 31. Mai 2029, die die Mieterin jeweils mit der US-amerikanischen Vermögensverwaltungsgesellschaft SN Assets Americas, LLC des verstorbenen Herrn Dr. Andreas Schneider-Neureither als Vermieterin abgeschlossen hat. In dem vorgenannten Rechtsstreit vor dem Landgericht Heidelberg ist Prozessgegenstand die Durchsetzung von möglichen Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegen die Rechtsnachfolger des Herrn Dr. Schneider-Neureither, während es im US- amerikanischen Rechtsstreit um die mögliche Rückforderung der auf zehn Jahre vorausgezahlten Miete sowie damit zusammenhängende Schadensersatzansprüche der Mieterin und der SNP SE geht. Im Rechtstreit beim Landgericht Heidelberg ist bereits von den Rechtsanwälten der Parteien schriftsätzlich vorgetragen worden; ein Termin zur mündlichen Verhandlung fand am 12. Dezember 2023 statt. Die Richterin bestätigte die Komplexität des Sachverhalts und wies auf die Risiken des Verfahrens für beide Seiten hin. Aufgrund dieser Unsicherheiten sind beide Seiten an einer einvernehmlichen Erledigung dieser Streitigkeiten interessiert. (3) Die Erbengemeinschaft nach Dr. Andreas Schneider-Neureither sowie die von ihr beherrschte Schneider Neureither GmbH berühmen sich gegenüber der Verkäuferin Mietzinsansprüche in einer Größenordnung von rund EUR 1,5 Mio. netto zzgl. etwaiger Nebenkosten und Umsatzsteuer im Zusammenhang mit der Anmietung der Gewerberäumlichkeiten in der Dossenheimer Landstraße 100, 69121 Heidelberg (im Folgenden „ DHL "). Die Anmietung erfolgte auf Grundlage von insg. sieben Mietverträgen zwischen der (i) SNP SE als Mieterin und Herrn Dr. Andreas Schneider-Neureither (zwei Mietverträge, Gewerbefläche Nr. 02 Hauptgebäude und 20 PKW-Abstellplätze Nr. 47-62 und 67-70) sowie der (ii) Vermögensverwaltungsgesellschaft des Herrn Dr. Schneider-Neureither, der Schneider- Neureither GmbH, welche heute von Frau Tatiana Schneider-Neureither vertreten wird (fünf Mietverträge, Gewerbefläche Nr. 01 im Erdgeschoss, Gewerbefläche Nr. 24 im EG Nebengebäude, Gewerbefläche Nr. 26 im 1. OG Nebengebäude, Gewerbefläche Nr. 27 und 28 im 2. OG /​ 3. OG Nebengebäude, PKW-Abstellplätze Nr. 72, 83, 84, 92), mit einer Laufzeit vom 1. September 2014 bis 31.August 2024 bzw. 1. November 2014 bis 31. Oktober 2024 (nur Gewerbefläche Nr. 24 im EG Nebengebäude). Diese sind zum Teil bereits unter dem Az. 5 O 71/​22 und Az. 11 O 9/​23 KfH vor dem Landgericht Heidelberg anhängig. (4) Daneben hat die Kanzlei MAS&P, Mannheim, mit Schreiben vom 29. März 2022 namens und im Auftrag der Erbengemeinschaft außergerichtlich Auskunft über alle noch offenen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Dienstvertrag des Herrn Dr. Schneider-Neureither vom 30. Juli 2015 und deren Abrechnung begehrt. Die Verkäuferin hat eine variable Vergütung für das Jahr 2020 bislang nicht an die Erbengemeinschaft ausgezahlt. Bei vollständiger Zielerreichung und Berücksichtigung des vollen Kalenderjahrs ergäbe sich ein Bruttobetrag von bis zu EUR 631.208,00. (5) Beide Parteien sind durch die Rechtsstreitigkeiten erheblichen Kosten ausgesetzt und daher an einer zügigen kostensparenden, vergleichsweisen Einigung zur Beendigung und Klärung der Ansprüche interessiert. Diese scheiterte lediglich daran, dass Mitglieder der Erbengemeinschein ihre Zustimmung zu dem Vergleich von einer für sie günstigen Auseinandersetzung abhängig gemacht haben. Mit dieser Vereinbarung sollen die wechselseitigen in § 1 Abs. 1 bis 4 bezeichneten Ansprüche nunmehr in der Weise abschließend geregelt werden, dass die Mehrheitserbin die Verkäuferin aus sämtlichen Risiken aus einer Inanspruchnahme durch die Erbengemeinschaft freistellt und zur Regelung der Schadenersatzpflicht der Erbengemeinschaft die Ansprüche der Verkäuferin gegen die Erbengemeinschaft gegen Zahlung eines Kaufpreises erwirbt. In Folge der fehlenden Einigungsfähigkeit der Erbengemeinschaft kann nur auf diesem Wege eine zügige und weitere kostenvermeidende Beendigung der Rechtsstreitigkeiten erreicht werden. Die Parteien beabsichtigen daher, auf diesem Wege ein für beide Parteien wirtschaftlich vergleichbares Ergebnis zu dem vergleichsweise Gefundenen zu erzielen. § 2 Verkauf und Abtretung der Forderungen der Verkäuferin Die Verkäuferin verkauft sämtliche sich aus den unter § 1 Abs. 1 und 2 genannten Sachverhalten ergebenden Ansprüche, seien es eigene oder solche von Konzerngesellschaften der Verkäuferin (Landgericht Heidelberg: im Wesentlichen Bilanzschaden, Kosten der Bilanzkorrektur, überzahlte Vergütung für das Management (STI 2019), Zinsmehraufwand infolge Bilanzkorrektur, anteilige Beraterkosten zur rechtlichen Aufarbeitung der Anmietung des BFH; District Court Dallas: Rückforderung der Mietvorauszahlung sowie eventuelle Ansprüche auf Verfahrenskostenerstattung), an die dies annehmende Käuferin und tritt diese an die diese Abtretung annehmende Käuferin ab. § 3 Inhaberschaft der abgetretenen Forderungen Die Verkäuferin sichert zu, dass sie ermächtigt ist, die unter § 2 abgetretenen Forderungen ihrer Konzerngesellschaften abzutreten und dass sie selbst oder ihre Konzerngesellschaften keine Forderungen gegen die Erbengemeinschaft nach Dr. Schneider-Neureither und/​oder eine von den Erben beherrschte Gesellschaft an Dritte abgetreten hat. § 4 Kaufpreis/​Gegenleistung Als Gegenleistung der Käuferin vereinbaren die Parteien: (1) Die Käuferin zahlt an die Verkäuferin einen einmaligen Betrag in Höhe von EUR 800.000,00 (in Worten: Euro achthunderttausend) nach deren Aufforderung innerhalb von zwei Wochen, jedoch nicht, bevor die Hauptversammlung der Verkäuferin diesem Vertrag zugestimmt hat. Dieser Kaufpreis wurde von den Parteien aus einer Saldierung der Höhe der verkauften Ansprüche nach § 1 Abs. 1 und 2 mit dem Wert der Freistellungverpflichtungen nach § 1 Abs. 3 und 4 und einem vergleichsweisen Abschlag hierauf hergeleitet. (2) Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass der vertragsgegenständliche Forderungsverkauf nach § 4 Nr. 8 lit. c) UStG umsatzsteuerfrei ist. Für den Fall, dass die Finanzverwaltung entgegen dieser Auffassung von einer steuerpflichtigen Leistung ausgeht, erhöht sich der Kaufpreis um die gesetzliche Steuer sowie diesbezügliche etwaige Zinsen, sofern und soweit diese nach dem anwendbaren Recht auf diese Steuer anfallen. (3) Die Käuferin stellt die Verkäuferin und im Wege eines Vertrags zugunsten Dritter die SNP Transformation lnc. von sämtlichen bestehenden Ansprüchen der Erbengemeinschaft nach Dr. Andreas Schneider-Neureither und/​oder einer von dieser beherrschten Gesellschaft aus den in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Mietverträgen frei. Soweit solche Ansprüche gegen die Verkäuferin geltend gemacht werden, übernimmt die Käuferin die Kosten der Rechtsverteidigung; die Verkäuferin hat sich über die Rechtsverteidigung mit der Käuferin abzustimmen und dieser die Erteilung von Weisungen an Anwälte und sonstige Vertreter zu überlassen, soweit rechtlich zulässig und für die Verkäuferin nicht wirtschaftlich nachteilig. (4) Die Käuferin stellt die Verkäuferin von sämtlichen in den Rechtsstreitigkeiten vor dem Landgericht Heidelberg (Az. 1109/​23 KfH und 5 0 71/​22) geltend gemachten Ansprüchen, sämtlichen sich aus den diesen Ansprüchen zugrunde liegenden Mietverhältnissen ergebenden oder mit diesen zusammenhängenden Ansprüchen sowie allen weiteren Ansprüchen aus diesen Mietverhältnissen bis zu deren Beendigung sowie etwaigen Ansprüchen auf Auskunft, Abrechnungen und Zahlungen aus und im Zusammenhang mit dem Dienstvertrag des Herrn Dr. Andreas Schneider-Neureither vom 30. Juli 2015 (u.a. wegen der variablen Vergütung für 2020) frei. Dies schließt auch etwaige Schadenersatzansprüche wegen der Rechtsfolgen dieses Vertrags für den D&O Versicherungsschutz ein. Werden solche Ansprüche gegen die Verkäuferin geltend gemacht, übernimmt die Käuferin die Kosten der Rechtsverteidigung, soweit diese bis zum Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags noch nicht entstanden sind; die Verkäuferin hat sich über die Rechtsverteidigung mit der Käuferin abzustimmen und, soweit rechtlich zulässig und für die Verkäuferin nicht wirtschaftlich nachteilig, dieser die Erteilung von Weisungen an Anwälte und sonstige Vertreter zu überlassen. (5) Die Käuferin stellt die Verkäuferin von sämtlichen behaupteten Ansprüchen der Erbengemeinschaft, einer der Erben nach Dr. Andreas Schneider-Neureither oder einer von diesen beherrschten Gesellschaft sowie von jeglicher abgabenrechtlichen Haftung für von ihr zu tragender Einkommenssteuer und ggf. Sozialversicherungsbeiträge auf Vergütungsansprüche des Herrn Dr. Andreas Schneider-Neureither frei. Soweit solche Ansprüche gegenüber der Verkäuferin geltend gemacht werden, übernimmt die Käuferin die Kosten der Rechtsverteidigung, soweit diese bis zum Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags noch nicht entstanden sind; die Verkäuferin hat sich über die Rechtsverteidigung mit der Käuferin abzustimmen und dieser die Erteilung von Weisungen an Anwälte und sonstige Vertreter zu überlassen. (6) Die Käuferin steht der Verkäuferin weiter dafür ein, dass ihre beiden Kinder Ellie Schneider-Neureither und Eric Schneider-Neureither ihre Rechte im Rahmen den Erbengemeinschaft in dem Sinne ausüben, dass die Durchführung dieser Vereinbarung ermöglicht und der mit dieser Vereinbarung verfolgte Zweck erreicht wird. (7) Die Käuferin verpflichtet sich gegenüber der Verkäuferin, im Rahmen der Erbauseinandersetzung darauf hinzuwirken, dass Ansprüche, von denen sie die Verkäuferin freizuhalten hat, ihr zugewiesen bzw. von ihr übernommen werden. § 5 Führung der laufenden Verfahren (1) Die Verkäuferin wird die in § 1 Abs. 1 genannten Verfahren nach Weisung der Käuferin, soweit rechtlich zulässig und für die Verkäuferin nicht wirtschaftlich nachteilig, fortführen, beenden oder auf diese im Wege des Parteiwechsels übertragen, soweit und sobald dies möglich ist. Eventuelle aufgrund der Fortführung oder Beendigung der Verfahren entstehende Kosten der Verkäuferin, die bis zum Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags noch nicht angefallen sind und/​oder Gerichtskosten der von der Verkäuferin angestrengten Verfahren, die bis zum Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags noch nicht angefallen sind, trägt die Käuferin. Im Übrigen trägt diese Kosten die Verkäuferin. (2) Die Verkäuferin wird sich in den in § 1 Abs. 3 genannten Verfahren - soweit rechtlich zulässig und für die Verkäuferin nicht wirtschaftlich nachteilig - nach Maßgabe der Käuferin verhalten; dies gilt auch für die Stellung eventueller Kostenanträge. § 6 Zustimmung der Hauptversammlung der Verkäuferin (1) Die Parteien sind sich bewusst, dass der Abschluss dieser Vereinbarung der Zustimmung der Hauptversammlung der Verkäuferin nach § 93 Abs. 4 AktG bedarf und Aktionäre mit einem Anteil von mindestens 10% am Grundkapital der Beschlussfassung nicht zur notariellen Niederschrift Widerspruch erklären. Die Wirksamkeit dieses Vertragsschlusses steht unter der aufschiebenden Bedingung der bestandskräftigen Zustimmung der Hauptversammlung und dessen fehlenden Widerspruchs von Aktionären in der Hauptversammlung mit einem 10%igen oder höheren Quorum. (2) Die Käuferin verpflichtet sich, der Verkäuferin bis zum 6. Mai 2024 zur Absicherung ihrer Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung von EUR 800.000,00 aus dem Vertrag eine selbstschuldnerische Bürgschaft (auf erstes Anfordern unter Ausschluss der Bürgeneinreden) eines über hinreichende Bonität verfügenden Dritten vorzulegen. (3) Die Käuferin verpflichtet sich, der Verkäuferin bis zum 6. Mai 2024 zur Absicherung ihrer Verpflichtung zur Freistellung aus dem Vertrag eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft von EUR 600.000,00 (auf erstes Anfordern unter Ausschluss der Bürgeneinreden) eines über hinreichende Bonität verfügenden Dritten bzw. Bankbürgschaft vorzulegen. (4) Die Verkäuferin verpflichtet sich, mit der Einberufung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, die für den 27. Juni 2024 geplant ist, diesen Vertrag zur Zustimmung der Aktionäre nach § 93 Abs. 4 AktG vorzulegen, sofern ihr die nach § 6 Abs. 2 und 3 geschuldeten Bürgschaft rechtzeitig übergeben worden sind. Hierbei wird sie die nach den aktienrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Erläuterungen vornehmen. Sie wird der Käuferin die wesentlichen Punkte rechtzeitig vor der Hauptversammlung zur Kenntnis überlassen. § 7 Schlussbestimmungen Diese Vereinbarung ersetzt alle etwaigen früheren Vereinbarungen zu dem Vertragsgegenstand. [Unterschriften]“ Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem vorstehend bekanntgemachten, zwischen der Gesellschaft und Frau Tatiana Schneider-Neureither unter Vorbehalt abgeschlossenen Forderungskauf - auch im Hinblick auf § 93 Absatz 4 Satz 3 AktG - zuzustimmen. Diese Zustimmung bezieht sich auch auf den Umstand, dass mit dem Forderungskaufvertrag anhängige Haftungsansprüche in Höhe von EUR 5.238.747,38 zuzüglich Zinsen gegenüber der Erbengemeinschaft des ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Andreas Schneider-Neureither gegen (I) Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von EUR 800.000,00 sowie (ii) gegen Freihaltung von mietvertraglichen Verbindlichkeiten in Höhe von ca. EUR 1,5 Mio. zzgl. Nebenkosten und Umsatzsteuer und (iii) Freihaltung von nicht ausgezahlten Vergütungsansprüchen des verstorbenen Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Andreas Schneider-Neureither in einer Größenordnung von EUR 631.208,00 zzgl. Steuern sowie (iv) Freihaltung von weiteren Verfahrenskosten verkauft werden und damit auf deren weitere Geltendmachung im eigenen Namen verzichtet wird. scrollen II. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG scrollen 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 7.385.780,00 und ist in 7.385.780 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Hiervon hält die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 102.660 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. scrollen 2. Ergänzende Angaben zur Einberufung Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden. scrollen 3. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform angemeldet haben („ Anmeldung “) und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform (vgl. § 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz („ Nachweis “) erforderlich und ausreichend. Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den 5. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ) zu beziehen („ Nachweiszeitpunkt “). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt. Die Anmeldung muss ebenso wie der Nachweis bei der Gesellschaft spätestens am 20. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Adresse eingehen: scrollen SNP Schneider-Neureither & Partner SE c/​o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: [email protected] Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung anmelden, erhalten eine Eintrittskarte zugesandt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises Sorge zu tragen und erforderlichenfalls eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. scrollen 4. Bedeutung des Nachweisstichtages Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag vollständig oder teilweise veräußern, sind deshalb - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises - im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung. Anders als in den Vorjahren hat sich der Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass der Gesetzgeber die aktiengesetzliche Regelung zum Nachweisstichtag angepasst hat (vgl. hierzu auch Tagesordnungspunkt 10). Unter dem Begriff des „Geschäftsschlusses“ ist ausweislich der Gesetzesmaterialien 24:00 Uhr (MESZ) zu verstehen. scrollen 5. Zugang zum InvestorPortal Die Hauptversammlung wird als Präsenzversammlung stattfinden. Ergänzend und freiwillig bietet die Gesellschaft ihren Aktionären, die sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis ihrer Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erbracht haben, an, bestimmte Aktionen digital durchzuführen, weil sich diese in den vergangenen Jahren bei den virtuellen Hauptversammlungen bewährt haben. Dazu wird auch in diesem Jahr ein passwortgeschütztes InvestorPortal eingerichtet. Dieses wird voraussichtlich ab dem 6. Juni 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ zur Verfügung stehen. Aktionäre, die das InvestorPortal nutzen möchten, benötigen ihre persönlichen Zugangsdaten. Diese können die Aktionäre der ihnen nach Anmeldung und Nachweis per Post übersandten Eintrittskarte entnehmen. Über das passwortgeschützte InvestorPortal wird den Aktionären, die sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben, die Möglichkeit eröffnet, ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl auszuüben sowie per elektronischer Kommunikation den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft oder anderen Bevollmächtigten Vollmachten und Weisungen zu erteilen. Nähere Angaben zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der (schriftlichen oder elektronischen) Briefwahl sowie zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und an andere Bevollmächtigte finden Sie nachfolgend unter Ziffern 6 bis 8. scrollen 6. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die fristgerecht den unter Ziffer 3. genannten erforderlichen Nachweis erbracht haben, können ihr Stimmrecht, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, durch Briefwahl ausüben. Bevollmächtigte einschließlich bevollmächtigten Intermediären (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater gemäß § 134a Aktiengesetz sowie Personen, die sich gemäß § 135 Absatz 8 Aktiengesetz geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich ebenfalls der Briefwahl bedienen. Die Briefwahl kann in Textform per Post oder per E-Mail erfolgen. Verwenden Sie hierfür bitte möglichst den Ihnen mit der Eintrittskarte übersandten Antwortbogen und senden Sie die Briefwahlstimmen ausschließlich an die unter Ziffer 3 genannte Postanschrift oder an die unter Ziffer 3 genannte E-Mail-Adresse. Die Briefwahl ist außerdem über das passwortgeschützte InvestorPortal möglich (siehe Ziffer 5). Unabhängig vom verwendeten Übermittlungsweg muss die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und dem rechtzeitigen Nachweis nach den vorstehenden Bestimmungen spätestens bis zum 26. Juni 2024, 18:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Briefwahlstimmen ist bis zum vorstehend genannten Zeitpunkt auf den gleichen Übermittlungswegen möglich. Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe per Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme beziehungsweise die Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe. In jedem Fall gilt: Eine Stimmabgabe zu TOP 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) gilt auch für einen angepassten Gewinnverwendungsvorschlag infolge einer etwaigen Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Stimme entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. scrollen 7. Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch eine Vereinigung von Aktionären, einen Intermediär oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs und der Nachweis der Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten. Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung: scrollen SNP Schneider-Neureither & Partner SE c/​o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: [email protected] Vollmachten können alternativ unter Verwendung der Zugangsdaten auf der Eintrittskarte gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren bis zum 26. Juni 2024, 18:00 Uhr (MESZ), elektronisch über das InvestorPortal (Ziffer 5) erteilt werden. Für den Fall der Bevollmächtigung von Intermediären im Sinne von § 135 Aktiengesetz wird weder vom Gesetz Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall besondere Regelungen. Die für die Bevollmächtigung erforderliche Form ist daher bei dem jeweils zu bevollmächtigenden Intermediär zu erfragen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Intermediär erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur die zur Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 Aktiengesetz genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Absatz 7 Aktiengesetz die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Vorstehendes gilt sinngemäß für die Bevollmächtigung von Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten (§ 135 Absatz 8 Aktiengesetz). Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. scrollen 8. Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären die Möglichkeit an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs und der Nachweis der Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von den Aktionären erteilten, ausdrücklichen und eindeutigen Weisungen aus. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen Sie zwingend ausdrückliche und eindeutige Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das Stimmrecht nicht ausüben bzw. sich bei der Abstimmung enthalten. Die Vertretung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung über bekannt gemachte Beschlussvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung beschränkt; Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur Stellung von Anträgen oder Fragen, nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Diejenigen Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung und der Widerruf von Weisungen bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft bis zum 26. Juni 2024, 18:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen scrollen SNP Schneider-Neureither & Partner SE c/​o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: [email protected] Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können alternativ unter Verwendung der Zugangsdaten auf der Eintrittskarte gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren auch elektronisch über das InvestorPortal (Ziffer 5) erteilt werden. Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter über das InvestorPortal kann ebenfalls bis zum 26. Juni 2024, 18:00 Uhr (MESZ), erfolgen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind auf dem jeweiligen Übermittlungsweg und über das InvestorPortal noch bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem sie dort erteilt werden können, widerruflich und abänderbar. Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Auch nach Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können angemeldete Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Die persönliche Anmeldung durch den Aktionär oder einen von ihm bevollmächtigten Dritten am 27. Juni 2024 an der Zugangskontrolle zur Hauptversammlung gilt als Widerruf der an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und Weisungen. scrollen 9. Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung Sollten Erklärungen (Stimmrechtsabgaben, Vollmachten, Weisungen) fristgemäß auf mehreren Wegen (elektronisch über das InvestorPortal, Brief, E-Mail oder gemäß § 67c Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 Aktiengesetz in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212) bei der Gesellschaft eingehen, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das InvestorPortal, 2. per Informationsübermittlung durch Intermediäre gemäß § 67c Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 Aktiengesetz in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/​1212), 3. per E-Mail und 4. per Brief. Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Erklärungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich. Eine spätere Stimmabgabe als solche gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe. Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich. Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, gilt: Briefwahl und die Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a Aktiengesetz sowie einer diesen gemäß § 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellten Person. Briefwahl hat Vorrang gegenüber der Vollmacht und ggf. Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a Aktiengesetz sowie eine diesen gemäß § 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt. Die Vollmachten und ggf. Weisungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. scrollen 10. Rechte der Aktionäre scrollen a) Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 Aktiengesetz Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals (das entspricht 369.289 Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können beantragen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Etwaige Ergänzungsverlangen müssen schriftlich (§ 126 BGB) unter Nachweis des Quorums an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am 27. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an folgende Adresse: scrollen SNP Schneider-Neureither & Partner SE Vorstand Speyerer Str. 4 69115 Heidelberg Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten. § 121 Absatz 7 Aktiengesetz ist für die Berechnung der Frist entsprechend anzuwenden. Bekannt zu machende Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetadresse https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ zugänglich gemacht. scrollen b) Gegenanträge von Aktionären und Wahlvorschläge nach §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz Gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz kann jeder Aktionär einen Gegenantrag zu einem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Absatz 1 und 2 Aktiengesetz auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am 12. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), eingeht. Jeder Aktionär kann außerdem gemäß § 127 Aktiengesetz der Gesellschaft einen Wahlvorschlag übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Absatz 1 und 2 Aktiengesetz auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am 12. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), eingeht. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie die Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz enthalten (§ 127 Satz 3 Aktiengesetz). In § 126 Absatz 2 Aktiengesetz (für Wahlvorschläge in Verbindung mit § 127 Satz 1 Aktiengesetz) nennt das Gesetz (betreffend Wahlvorschläge: weitere) Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung oder ein Wahlvorschlag nicht über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden müssen. Rechtzeitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ zugänglich gemacht, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen des Vorstands oder des Aufsichtsrats werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind - im Falle von Gegenanträgen nebst Begründung - ausschließlich zu richten an: scrollen SNP Schneider-Neureither & Partner SE Investor Relations Speyerer Str. 4 69115 Heidelberg E-Mail: [email protected] Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge sowie Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. scrollen c) Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 Aktiengesetz Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Absatz 1 Aktiengesetz). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. Die Auskunft kann in den Fällen des § 131 Absatz 3 Aktiengesetz verweigert werden. Nach § 18 Absatz 2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre für den gesamten Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu einzelnen Tagesordnungspunkten oder für Frage- und Redebeiträge einzelner Redner zu Beginn oder während des Verlaufs der Hauptversammlung zeitlich angemessen zu beschränken. scrollen d) Weitergehende Erläuterungen Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 Aktiengesetz stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ zur Verfügung. scrollen 11. Unterlagen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung einschließlich der Informationen nach § 124a Aktiengesetz finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ Dort sind auch die Informationen gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 sowie die derzeit gültige Fassung der Satzung der Gesellschaft zugänglich. Der gesetzlichen Verpflichtungen ist mit Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft genüge getan. Auf Verlangen wird jedem Aktionär einmalig, unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser vorgenannten Unterlagen erteilt und per einfacher Post zugesandt. Diese Unterlagen werden außerdem während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ stehen außerdem im Anschluss an die Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse zur Verfügung. Eine Bestätigung über die Stimmenzählung nach § 129 Absatz 5 Aktiengesetz kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung über das InvestorPortal abgerufen werden. scrollen 12. Informationen zum Datenschutz Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DSGVO. Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Aktionäre haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse [email protected] oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen werden: scrollen SNP Schneider-Neureither & Partner SE Datenschutzbeauftragter Speyerer Str. 4 69115 Heidelberg Telefax: +49 (0) 6221 6425-20 Zudem steht betroffenen Personen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 DSGVO zu. Heidelberg, im Mai 2024 SNP Schneider-Neureither & Partner SE - Der Vorstand -

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Hinweis auf Halbjahresfinanzbericht vom 01.01.2024 bis zum 30.06.2024

Hinweis auf Konzernabschluss vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Hinweis auf Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vom 01.01.2024 bis zum 30.09.2024

Hinweis auf Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vom 01.01.2024 bis zum 31.03.2024

Hinweis auf Jahresfinanzbericht vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Satzungsänderung | Satzungsneufassung

Die Hauptversammlung vom 27.09.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesondere wurde …
Die Hauptversammlung vom 27.09.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesondere wurde § 7 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft) geändert.

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

SNP Schneider-Neureither & Partner SE Heidelberg - ISIN DE0007203705 - - WKN 720370 - Einladung zur…
SNP Schneider-Neureither & Partner SE Heidelberg - ISIN DE0007203705 - - WKN 720370 - Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur außerordentlichen Hauptversammlung am 27. September 2023, 10:00 Uhr (MESZ) ein. Der Verwaltungsrat hat auf der Grundlage von § 26n Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (EGAktG) entschieden, dass die Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung gemäß § 118a Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG), d. h. ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung ist daher ausgeschlossen. Die virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten live im Internet übertragen. Angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können die Übertragung der Hauptversammlung live in Bild und Ton über das InvestorPortal , das auf der Internetseite der Gesellschaft (https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ im Bereich Investor Relations /​ Hauptversammlungen /​ Außerordentliche Hauptversammlung 2023) zur Verfügung steht, verfolgen und die Aktionärsrechte im Wege der elektronischen Kommunikation wie im Abschnitt Teilnahmebedingungen näher beschrieben insbesondere über das InvestorPortal ausüben. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Design Offices Heidelberg, Langer Anger 7-9, 69115 Heidelberg. Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen. TAGESORDNUNG scrollen TOP 1 Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung zur Änderung des Leitungssystems von dem monistischen in das dualistische Leitungssystem TOP 2 Wahlen zum Aufsichtsrat TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats TOP 4 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Zunächst werden die Tagesordnungspunkte 1 und 3 abgehandelt. Soweit die Hauptversammlung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Umwandlung in ein dualistisches Leitungssystem zustimmt, erfolgt die Wahl zum Aufsichtsrat der SNP Schneider-Neureither & Partner SE gemäß Tagesordnungspunkt 2 und die Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu Tagesordnungspunkt 4. scrollen I. Tagesordnung scrollen 1. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung zur Änderung des Leitungssystems von dem monistischen in das dualistische Leitungssystem Die SNP hat derzeit die Rechtsform einer SE mit monistischem Leitungssystem. Beim monistischen System ist der Verwaltungsrat das zentrale Organ. Er trifft die grundlegenden Leitungsentscheidungen für das Unternehmen. Der Verwaltungsrat bestellt und überwacht die geschäftsführenden Direktoren, denen die Geschäftsleitung des Tagesgeschäfts obliegt. Die geschäftsführenden Direktoren sind an Weisungen des Verwaltungsrats gebunden. Die Gesellschaft soll zukünftig die in Deutschland für börsennotierte Gesellschaften übliche dualistische Leitungsstruktur mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat haben. Beim dualistischen System leitet der Vorstand das Unternehmen und führt die Geschäfte. Dabei ist er an Weisungen nicht gebunden. Dem Aufsichtsrat obliegt die Bestellung, Abberufung und Überwachung des Vorstands. Der Verwaltungsrat schlägt daher die Umwandlung der Gesellschaft in eine dualistisch geprägte SE vor. Der Wechsel in das dualistische System erfordert eine Änderung der Satzung, insbesondere in den Bestimmungen zum Vorstand und Aufsichtsrat (§§6 bis 15). Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: scrollen „ Das Leitungssystem der Gesellschaft wird vom monistischen in das dualistische Leitungssystem geändert. Dazu wird die Satzung wie folgt neu gefasst: Satzung der SNP Schneider-Neureither & Partner SE mit Sitz in Heidelberg ABSCHNITT 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN § 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1.1 Die Gesellschaft ist eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE). Die Firma der Gesellschaft lautet SNP Schneider-Neureither & Partner SE. 1.2 Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Heidelberg. 1.3 Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. § 2 Gegenstand des Unternehmens 2.1 Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Unternehmensberatung und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Software. 2.2 Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Unternehmensgegenstand dienen oder zu dessen Erreichung notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann ihren Gegenstand auch ganz oder teilweise mittelbar verwirklichen. Sie kann Unternehmen im In- und Ausland gründen oder sich als Holdinggesellschaft an solchen Unternehmen beteiligen, die einen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmensgegenstand haben und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. 2.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, abzuschließen. § 3 Bekanntmachungen Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. Informationen an Aktionäre können auch im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden. ABSCHNITT II. GRUNDKAPITAL UND AKTIEN § 4 Grundkapital 4.1 Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 7.385.780 (Euro siebenmillionendreihundertfünfundachtzigtausendsiebenhundertachtzig) und ist eingeteilt in 7.385.780 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert. Das Grundkapital ist in Höhe von 5.474.463 im Wege der Umwandlung der SNP Schneider Neureither & Partner AG in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) erbracht. 4.2 Form und Inhalt der Aktienurkunden, der Gewinnanteile und neuen Scheine bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates, soweit solche Urkunden ausgegeben werden. 4.3 Über mehrere Aktien eines Aktionärs kann eine einheitliche Urkunde ausgegeben werden (Sammelurkunde). Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen. Die Einziehung von Aktien ist gestattet. 4.4 Das Grundkapital ist um bis zu EUR 3.606.223,00 eingeteilt in bis zu Stück 3.606.223 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung Verpflichteten aus gegen Bar- oder Sacheinlage ausgegebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung durch Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Juni 2021 bis zum 16. Juni 2026 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, oder, soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren, soweit nicht jeweils ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien der Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital anzupassen. 4.5 Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 05. Juni 2024 einmalig oder mehrmals, um bis zu insgesamt EUR 2.517.890,00 (in Worten: Euro zweimillionenfünfhundertsiebzehntausendachthundertneunzig) gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Bei Bareinlagen können die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 S. 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; b) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, um die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 S. 4 AktG) und die Anzahl der ausgegebenen Aktien 10 Prozent des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht überschreitet (Zehn-Prozent-Grenze), wobei die Ausnutzung anderer Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zum Bezug verpflichten und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, auf die Zehn-Prozent-Grenze anzurechnen ist und als maßgeblicher Börsenpreis der volumengewichtete durchschnittliche Kurs der Stückaktien der Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand gilt; c) bei Sachkapitalerhöhungen, insbesondere zum Zweck des unmittelbaren oder mittelbaren Erwerbs von Unternehmen, Betrieben oder Beteiligungen an Unternehmen oder gewerblichen Schutzrechten, Lizenzen, Patenten oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Vermögensgegenständen; d) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Optionsscheinen, Wandelschuldverschreibungen und Wandelgenussrechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zusteht bzw. zustehen würde. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2019 festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, bei Ausnutzung der Ermächtigung die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. ABSCHNITT III. UNTERNEHMENSFÜHRUNG § 5 Dualistisches System, Organe der Gesellschaft 5.1 Die Gesellschaft hat ein dualistisches Leitungssystem. 5.2 Die Organe der Gesellschaft sind a) der Vorstand, b) der Aufsichtsrat und c) die Hauptversammlung. ABSCHNITT IV. DER VORSTAND § 6 Zusammensetzung und Beschlussfassung 6.1 Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Bestimmung der Anzahl der Mitglieder, ihre Bestellung und Abberufung erfolgt durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann zudem einen Vorsitzenden des Vorstands und einen Stellvertreter des Vorsitzenden ernennen. 6.2 Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig. 6.3 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder geladen sind und mindestens die Hälfte seiner Mitglieder persönlich oder durch elektronische Medien an der Sitzung teilnimmt. Abwesende Vorstandsmitglieder können bei einer Beschlussfassung ihre Stimme in Textform, mündlich, fernmündlich, per Videokonferenz oder mit Hilfe anderer elektronischer Medien abgeben. 6.4 Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst, soweit nicht das Gesetz zwingend eine größere Stimmenmehrheit vorschreibt. Ist ein Vorsitzender des Vorstands bestellt, gibt bei Stimmgleichheit seine Stimme den Ausschlag. Stimmenthaltung gilt als Teilnahme. § 7 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft 7.1 Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung. 7.2 Die folgenden Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten oder Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die damit zusammenhängenden Verpflichtungsgeschäfte; b) Abschluss, Änderung und Beendigung von Beherrschungs-, Unternehmenspacht-, Betriebsüberlassungs-, Gewinnabführungs- oder sonstigen Unternehmensverträgen im Sinne des § 292 AktG; c) Umwandlungen im Sinne des § 1 UmwG; d) Aufnahme neuer und Aufgabe bestehender Geschäftszweige; e) Emission von Anleihen und Kreditaufnahmen von mehr als EUR 10,0 Mio. Der Aufsichtsrat kann weitere Arten von Geschäften und Maßnahmen, die nur mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrates ausgeführt werden dürfen, festlegen. 7.3 Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied und einen Prokuristen. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, einzelnen Vorstandmitgliedern eine Einzelvertretungsbefugnis zu erteilen und/​oder für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft als Vertreter eines Dritten (Mehrfachvertretung) von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien. ABSCHNITT V. DER AUFSICHTSRAT § 8 Zusammensetzung und Amtszeit 8.1 Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt. Art. 40 Abs. 2 Satz 3 SE-VO bleibt unberührt. 8.2 Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Mitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, wird ein Aufsichtsratsmitglied jeweils bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das fünfte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre ab dem Zeitpunkt der Bestellung. Das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Wenn ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet, erfolgt vorbehaltlich 8.5 die Wahl eines Nachfolgers für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, sofern die Hauptversammlung keine längere Amtszeit beschließt. Die einmalige oder mehrmalige Wiederwahl ist zulässig. 8.3 Die Aufsichtsratsmitglieder können aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen abberufen werden. 8.4 Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann sein Amt an ein durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu richtende schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen niederlegen. Im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat kann die Niederlegung auch mit einer kürzeren Frist oder mit sofortiger Wirkung erfolgen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erklärt die Niederlegung seines Amtes mit Erklärung gegenüber seinem Stellvertreter. 8.5 Die Hauptversammlung ist berechtigt, für jedes Aufsichtsratsmitglied ein Ersatzmitglied zu bestellen, das Aufsichtsratsmitglied wird, wenn das Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit wegfällt. Das Amt des Ersatzmitglieds endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die einen Nachfolger bestellt, spätestens mit Ablauf der Amtszeit des weggefallenen Aufsichtsratsmitglieds. § 9 Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates 9.1 Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. 9.2 Die Amtszeiten des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden entsprechen, soweit bei der Wahl nicht kürzere Amtszeiten bestimmt werden, ihren jeweiligen Amtszeiten als Aufsichtsratsmitglied. Wenn der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vorzeitig aus dem Amt ausscheiden, hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl für die verbleibende Amtszeit der ausgeschiedenen Person durchzuführen. § 10 Zuständigkeiten des Aufsichtsrates 10.1 Der Aufsichtsrat hat nach den gesetzlichen Vorschriften den Vorstand zu bestellen, abzuberufen und zu überwachen. Der Aufsichtsrat handelt nach Maßgabe geltenden Rechts, dieser Satzung und seiner Geschäftsordnung. 10.2 Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand. 10.3 Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. § 11 Innere Ordnung des Aufsichtsrates 11.1 Der Aufsichtsrat gibt sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Bestimmung dieser Satzung eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates bestimmt insbesondere die Formalien der Einberufung und der Durchführung der Sitzungen, Beschlussfassungen und Abstimmungen des Aufsichtsrates. 11.2 Erklärungen, die der Aufsichtsrat abgibt oder empfängt, um Beschlüsse des Aufsichtsrates umzusetzen und andere Dokumente, Ankündigungen und Maßnahmen des Aufsichtsrates werden vom Vorsitzenden, oder, wenn er tatsächlich oder rechtlich verhindert ist, vom stellvertretenden Vorsitzenden abgegeben. § 12 Sitzungen 12.1 Der Aufsichtsrat muss zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhalten. 12.2 Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden durch den Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder in Textform einberufen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen und mündlich oder fernmündlich einladen. Mit der Einladung sind die Gegenstände der Tagesordnung mitzuteilen. Der Vorsitzende kann eine von ihm einberufene Sitzung nach pflichtgemäßem Ermessen aufheben oder verlegen. 12.3 Jedes Mitglied des Aufsichtsrates oder der Vorstand kann unter Angabe des Zwecks und der Gründe die unverzügliche Einberufung einer Sitzung des Aufsichtsrates verlangen. Die Sitzung muss binnen zwei Wochen nach der Einberufung stattfinden. Kommt der Vorsitzende dem Verlangen nicht nach, ist das verlangende Mitglied oder der Vorstand unter Mitteilung des Sachverhalts und Angabe der Tagesordnung selbst zur Einberufung der Sitzung berechtigt. Für das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung einer Sitzung gelten die vorstehenden Regeln entsprechend; das Ergänzungsverlangen muss dem Vorsitzenden spätestens sieben Tage vor der Sitzung zugehen. 12.4 Zu Gegenständen der Tagesordnung, die nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sind, kann nur beschlossen werden, wenn kein Mitglied dem Verfahren widerspricht. Abwesenden Mitgliedern ist in einem solchen Fall innerhalb einer vom Vorsitzenden zu bestimmenden angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, der Beschlussfassung zu widersprechen; der Beschluss wird erst wirksam, wenn kein abwesendes Mitglied innerhalb dieser Frist gegenüber dem Vorsitzenden widersprochen hat. 12.5 Über die Sitzungen des Aufsichtsrates ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen und unverzüglich allen Mitgliedern zu übermitteln ist. In der Niederschrift sind der Ort und der Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Aufsichtsrates anzugeben. Die Niederschrift gilt als genehmigt, wenn kein Mitglied, das an der Sitzung teilgenommen hat, innerhalb von vier Wochen seit Absendung der Niederschrift gegenüber dem Vorsitzenden widersprochen hat. § 13 Beschlussfassung 13.1 Die Beschlüsse des Aufsichtsrates werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Der Vorsitzende kann einzelne oder alle Mitglieder zur Teilnahme an einer Sitzung durch Telefon oder Video zulassen. Abwesende Mitglieder des Aufsichtsrates können an der Beschlussfassung des Aufsichtsrates teilnehmen, indem sie eine schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes Mitglied überreichen lassen. Die Stellvertretung eines Aufsichtsratsmitglieds durch ein anderes Mitglied oder einen Dritten ist jedoch unzulässig. 13.2 Eine Beschlussfassung des Aufsichtsrates kann auf Anordnung des Vorsitzenden auch außerhalb einer Sitzung durch mündliche, fernmündliche, schriftliche oder in Textform übermittelte Stimmabgaben erfolgen, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrates diesem Verfahren innerhalb einer vom Vorsitzenden zu bestimmenden angemessenen Frist in Textform widerspricht. Auch über eine außerhalb einer Sitzung erfolgte Beschlussfassung ist eine Niederschrift anzufertigen und allen Mitgliedern des Aufsichtsrates zu übermitteln. 13.3 Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder geladen sind und mindestens zwei der Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Stimmenthaltung gilt als Teilnahme. 13.4 Beschlüsse des Aufsichtsrates bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich oder durch die Satzung eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. 13.5 Der Vorsitzende ist ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrates die zur Durchführung der Beschlüsse des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse erforderlichen Erklärungen abzugeben. § 14 Ausschüsse des Aufsichtsrates 14.1 Der Aufsichtsrat ist, soweit gesetzlich zulässig, berechtigt, die auf ihn entfallenden Aufgaben und Pflichten an aus seiner Mitte bestellte Ausschüsse zu übertragen. Es ist ein Prüfungsausschuss einzurichten. 14.2 Die Aufgaben und Pflichten sowie die Verfahrensordnung für die Ausschüsse bestimmt der Aufsichtsrat, z. B. durch Erlass der Geschäftsordnungen der Ausschüsse. Soweit gesetzlich zulässig, kann der Aufsichtsrat auch Befugnisse zur Beschlussfassung auf Ausschüsse übertragen. Jeder Ausschuss kann aus seiner Mitte einen Vorsitzenden wählen, wenn nicht der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden bestimmt. 14.3 Bei Stimmengleichheit bei einer Abstimmung im Ausschuss, dem der Vorsitzende des Aufsichtsrates angehört, zählt die Stimme des Vorsitzenden - aber nicht die des stellvertretenden Vorsitzenden - doppelt. § 15 Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates 15.1 Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen, zu denen auch die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer gehört, für jedes Geschäftsjahr eine Grundvergütung in Höhe von 80.000 Euro. 15.2 [bleibt frei] 15.3 Abweichend von § 15.1 erhalten der Vorsitzende des Aufsichtsrates jährlich eine feste Vergütung von 100.000 Euro, sein Stellvertreter 90.000 Euro. Damit sind auch Übernahme von Mitgliedschaften und Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten. 15.4 Mitglieder des Aufsichtsrates, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehören oder den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder den Vorsitz in einem Ausschuss führen, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung. 15.5 Die Vergütung ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. 15.6 Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrates die durch die Ausübung des Amts entstehenden Auslagen einschließlich einer etwaigen auf die Vergütung und den Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). 15.7 Die Gesellschaft kann eine D&O-Versicherung zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrates abschließen. ABSCHNITT VI. DIE HAUPTVERSAMMLUNG § 16 Einberufung 16.1 Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen. 16.2 Die Hauptversammlung findet statt am Sitz der Gesellschaft, an einem Ort im Umkreis von 100 km um den Sitz der Gesellschaft oder am Sitz einer Tochtergesellschaft in der Europäischen Union. 16.3 Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten sechs Monate eines Geschäftsjahres statt. Außerordentliche Hauptversammlungen sind einzuberufen, wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint. 16.4 Die Einberufung der Hauptversammlung und die Bekanntmachung der Einberufung erfolgen nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. 16.5 Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung als eine Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung), wenn die Versammlung innerhalb von zwei Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung in das Handelsregister stattfindet. Die Bestimmungen der Satzung finden auf die virtuelle Hauptversammlung Anwendung, soweit das Gesetz oder die Satzung nicht anderes vorgeben. § 17 Voraussetzungen für die Teilnahme und Ausübung von Stimmrechten 17.1 Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse nach Maßgabe der gesetzlichen Fristvorschriften rechtzeitig in deutscher oder englischer Sprache zugehen. 17.2 Der Nachweis ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu führen. Ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67c Abs. 3 AktG reicht aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. 17.3 Der Vorstand kann Aktionären in der Einberufung der Hauptversammlung gestatten, an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilzunehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation auszuüben (Online-Teilnahme). Der Vorstand legt die Einzelheiten der Online-Teilnahme in der Einberufung der Hauptversammlung fest. § 18 Verlauf der Hauptversammlung 18.1 Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder ein von ihm bestimmtes anderes Mitglied des Aufsichtsrates. Für den Fall, dass weder der Vorsitzende des Aufsichtsrates noch ein von ihm bestimmtes Mitglied des Aufsichtsrates den Vorsitz übernimmt, wird der Vorsitzende durch den Aufsichtsrat gewählt. 18.2 Der Vorsitzende leitet die Versammlung (Versammlungsleiter). Er bestimmt die Reihenfolge, in der die Gegenstände der Tagesordnung verhandelt werden, sowie die Art, Form und Reihenfolge der Abstimmungen. Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre für den gesamten Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu einzelnen Tagesordnungspunkten oder für Frage- und Redebeiträge einzelner Redner zu Beginn oder während des Verlaufs der Hauptversammlung zeitlich angemessen zu beschränken. 18.3 Auf Anordnung des Versammlungsleiters kann die Hauptversammlung ganz oder teilweise in Bild und Ton und auch über das Internet übertragen werden. 18.4 Mitgliedern des Aufsichtsrats mit Ausnahme des Aufsichtsratsmitglieds, das die Hauptversammlung leitet, ist in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung gestattet, wenn ihnen aufgrund rechtlicher Einschränkungen, ihres Aufenthalts im Ausland oder ihres notwendigen Aufenthalts an einem anderen Ort im Inland die physische Präsenz am Ort der Hauptversammlung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre oder wenn die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. § 19 Abstimmungen 19.1 Je eine Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. 19.2 Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. 19.3 Solange Aktienurkunden nicht ausgegeben sind, werden in der Einladung zur Hauptversammlung die Voraussetzungen bestimmt, unter denen die Aktionäre ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung ausüben können. § 135 AktG bleibt unberührt. 19.4 Der Vorstand kann Aktionären in der Einberufung der Hauptversammlung gestatten, ihre Stimmen auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung und ohne einen Bevollmächtigten schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abzugeben (Briefwahl). Der Vorstand legt die Einzelheiten der Briefwahl in der Einberufung der Hauptversammlung fest. 19.5 Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt. Für Satzungsänderungen bedarf es, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt, einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bzw., sofern mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Soweit das Gesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals. 19.6 Bei Stimmengleichheit gilt ausgenommen bei Wahlen ein Antrag als abgelehnt. 19.7 Sofern bei Wahlen im ersten Wahlgang keine Mehrheit erzielt wird, werden die beiden Bewerber mit den erreichten höchsten Stimmzahlen zur Stichwahl gestellt. Bei gleicher Stimmenzahl im zweiten Wahlgang entscheidet das Los. 19.8 Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Wahl des Abschlussprüfers, über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrates, über die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates, soweit gesetzlich oder in dieser Satzung nicht etwas anderes vorgeschrieben ist, und in den im Gesetz vorgesehenen Fällen über die Feststellung des Jahresabschlusses. ABSCHNITT VII. JAHRESABSCHLUSS, GEWINNVERWENDUNG § 20 Jahresabschluss 20.1 Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss und den Lagebericht aufzustellen und dem Aufsichtsrat sowie dem Abschlussprüfer unverzüglich vorzulegen. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will. 20.2 Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen und über das Ergebnis schriftlich zu berichten. Er hat seinen Bericht innerhalb eines Monats nach Zugang der Vorlagen dem Vorstand zuzuleiten. § 21 Verwendung des Bilanzgewinns Der Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, bei der Feststellung des Jahresabschlusses den Jahresüberschuss, der nach Abzug der in die gesetzliche Rücklage einzustellenden Beträge und eines Verlustvortrags verbleibt, zum Teil oder ganz in andere Gewinnrücklagen einzustellen, bis die Hälfte des Grundkapitals erreicht ist. Die Hauptversammlung kann im Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns weitere Beträge in Gewinnrücklagen einstellen und als Gewinn vortragen. ABSCHNITT VIII. GRÜNDUNGSAUFWAND § 22 GRÜNDUNGSAUFWAND 22.1 Die Gesellschaft trägt den mit der Gründung verbundenen Aufwand (Beratungskosten, Notar- und Gerichtskosten, Veröffentlichungskosten) bis zu einem Betrag von DM 10.000,00. Darüberhinausgehende Kosten tragen die Gründer. 22.2 Der Gründungsaufwand in Bezug auf die Umwandlung der SNP Schneider-Neureither & Partner AG in die SNP Schneider-Neureither & Partner SE in Höhe von bis zu EUR 500.000,00 wird von der Gesellschaft getragen. Die Satzungsneufassung wird mit Eintragung in das Handelsregister wirksam.“ scrollen 2. Wahlen zum Aufsichtsrat Für den Fall, dass der von der Verwaltung unter Tagesordnungspunkt 1. vorgeschlagene Wechsel vom monistischen in das dualistische Leitungssystem von der Hauptversammlung beschlossen wird, endet die Amtszeit der bisherigen Verwaltungsratsmitglieder mit Wirksamwerden der Satzungsneufassung. Für den dann aus drei Personen bestehenden Aufsichtsrat ist die Wahl von Mitgliedern in der erforderlich werdenden Zahl vorzunehmen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmt sich mit Wirksamwerden der Neufassung der Satzung nach Art. 40 Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/​2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) i. V. m. § 17 Absatz 1 SEAG sowie § 8 Absatz 1 der Satzung der SNP Schneider-Neureither & Partner SE in der unter Tagesordnungspunkt 1. zu beschließenden Fassung. Der Aufsichtsrat ist (wie zuvor der Verwaltungsrat) nicht mitbestimmt und besteht nach dem unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Wechsel in das monistische System aus drei Personen. Die Anteilseignervertreter werden von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt. Für den Fall, dass die Hauptversammlung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Satzungsänderung zum Wechsel vom monistischen in das dualistische System zustimmt, schlägt der Verwaltungsrat vor, 2.1) Herrn Dr. Karl Benedikt Biesinger, wohnhaft in Heidelberg, Rechtsanwalt 2.2) Herrn Prof. Dr. Thorsten Grenz, wohnhaft in Strande, Diplom-Kaufmann 2.3) Herrn Peter Maier, wohnhaft in Hockenheim, EDV-Kaufmann jeweils zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen, und zwar jeweils mit Wirkung für die Zeit ab der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 1 zu beschließenden Satzungsänderungen in das Handelsregister und des dadurch wirksam werdenden Wechsels vom monistischen zum dualistischen Leitungssystem, bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das fünfte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird; längstens jedoch für sechs Jahre ab dem Beginn der Bestellung. Wenn die Hauptversammlung den vorstehenden Wahlvorschlägen folgt, sind nach Überzeugung der Verwaltung die Mitglieder des Aufsichtsrats auch zukünftig in ihrer Gesamtheit im Sinne von Art. 9 SE-VO i. V. m. § 100 Absatz 5 Halbsatz 2 AktG mit dem Sektor vertraut, in dem die Gesellschaft tätig ist. Ausweislich ihrer Lebensläufe verfügen Herr Prof. Grenz über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung, auch unter dem Gesichtspunkt der gestiegenen Anforderungen an das Thema Nachhaltigkeit und Herr Dr. Biesinger über den Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung; er ist mit der Gesellschaft bereits aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrats vertraut. Herr Maier kann als Kenner der IT-Beratungs- und Softwarebranche im SAP-Umfeld sowie seines internationalen Netzwerks wertvolle Kompetenzen in Bezug auf Partnerschaften, Kundenzugang, Produktstrategie und Go-to-Market in den Aufsichtsrat einbringen. Der Aktionär Wolfgang Maguerre, der mehr als 25 % der Stimmrechte an der SNP hält, unterstützt - auch in Ansehung von § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG - die Wahl von Herrn Prof. Grenz als ehemaligen geschäftsführenden Direktor und von Herrn Dr. Biesinger als bisheriges Verwaltungsratsmitglied in den Aufsichtsrat. Weitere Angaben zu den Aufsichtsratskandidaten Dr. Karl Benedikt Biesinger Persönliche Daten Wohnort: Heidelberg, Deutschland Geboren am 8. Januar 1961 in Wangen im Allgäu Nationalität: Deutsch Dr. Karl Benedikt Biesinger gehört seit Juli 2019 dem Verwaltungsrat der SNP Schneider Neureither & Partner SE an. Ausbildung scrollen 1997 Promotion an der Eberhard-Karls-Universität, Tübingen, zu dem Thema „Die Behandlung steuerlicher Mehr- und Mindergewinne in Personengesellschaften aus steuerrechtlicher und handelsrechtlicher Sicht“ Seit 1993 Zugelassener Rechtsanwalt 1983 - 1988 Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität, Tübingen und der Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg Beruflicher Werdegang scrollen 2005 Gründung der Kanzlei RB Reiserer Biesinger Rechtsanwälte, heute: biesinger I diener Rechtsanwälte Ab 1999 Gesellschafter einer überörtlichen, wirtschaftsberatenden Sozietät Ab 1993 tätig als Rechtsanwalt 1989 - 1992 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Eberhard-Karls-Universität, Tübingen 1986 - 1987 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg Mandate scrollen a) Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: ― Witt Solar AG, Ettlingen (nicht börsennotiert), Vorsitzender b) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine Erfüllung des Kompetenzprofils Besondere Kompetenzen in den Bereichen: scrollen ― Kapitalmarkt-, Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrecht ― Aufsicht, Kontrolle, Corporate Governance Unabhängigkeit Herr Dr. Biesinger bzw. die Biesinger Diener Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer er ist, berät den Großaktionär der Gesellschaft, Herrn Wolfgang Marguerre, sowie die Aktionärin Tatiana Schneider-Neureither. In der Vergangenheit beriet die RB Reiserer Biesinger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, deren Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer er war, auch die Gesellschaft. Herr Dr. Biesinger ist darüber hinaus Gesellschafter und Geschäftsführer der Oorcca GmbH, deren Gesellschafterin mit 22 % der Anteile die SNP ist. Es bestehen keine weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu der Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die ein objektiver Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Prof. Dr. Thorsten Grenz Persönliche Daten Wohnort: Strande, Deutschland Geboren am 28. Juli 1958 in Kiel Nationalität: deutsch Thorsten Grenz ist derzeit gerichtlich bestelltes Mitglied des Verwaltungsrats der SNP Schneider-Neureither & Partner SE. Ausbildung scrollen 1984 - 1986 Christian-Albrechts-Universität, Kiel; Promotion zum Dr. sc. pol. 1979 - 1983 Christian-Albrechts-Universität, Kiel; Studium der Betriebswirtschaftslehre, Abschluss als Diplom-Kaufmann 1977 - 1979 Deutsche Bank AG, Kiel; Berufsausbildung zum Bankkaufmann Beruflicher Werdegang scrollen Seit 2012 Geschäftsführender Gesellschafter der KIMBRIA Gesellschaft für Beteiligung und Beratung mbH, Berlin/​Hamburg 2008 - 2012 Chief Executive Officer bei Veolia Umweltservice GmbH, Hamburg 2007 - 2008 Operating Partner bei 3i plc., Frankfurt/​London 2006 Chief Financial Officer bei Hero AG, Lenzburg, Schweiz 2002 - 2005 Chief Executive Officer bei mobilcom AG, Büdelsdorf 2000 - 2002 Chief Financial Officer bei mobilcom AG, Büdelsdorf 1997 - 2000 Finance Director („Geschäftsführer”) bei Hapag-Lloyd Container-Linie GmbH, Hamburg 1992 - 1997 Director Group Controlling („Prokurist“) bei Hapag Lloyd AG, Hamburg 1986 - 1992 Berater bei McKinsey & Company, Inc., Frankfurt, Paris und Wien 1984 - 1986 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Betriebswirtschaftslehre, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Mandate a) Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: scrollen ― Drägerwerk Verwaltungs AG, Lübeck, Aufsichtsrat ― Dräger Safety AG & Co. KGaA, Lübeck, Aufsichtsrat ― Dräger Safety Verwaltungs AG, Lübeck, Aufsichtsrat ― Credion AG, Hamburg, Aufsichtsrat (bis 25. Mai 2023) b) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine Erfüllung des Kompetenzprofils Besondere Kompetenzen in den Bereichen: scrollen ― Finanz- und Rechnungswesen ― Abschlussprüfung ― Nachhaltigkeit ― Unternehmensführung Unabhängigkeit Nach Einschätzung des Verwaltungsrates liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SNP SE oder deren Konzerngesellschaften, Organen der SNP SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SNP SE beteiligten Aktionäre vor. Nach Auffassung des Verwaltungsrates führt die frühere Tätigkeit als geschäftsführender Direktor und Interims-CFO zu keiner abweichenden Einschätzung. Davon unabhängig wird der Wahlvorschlag vom Aktionär Wolfgang Marguerre unterstützt. Peter Maier Persönliche Daten Wohnort: Hockenheim, Deutschland Geboren am 8. Juli 1965 in Schramberg Nationalität: deutsch Peter Maier kandidiert erstmals für den Aufsichtsrat der SNP Schneider-Neureither & Partner SE. Ausbildung scrollen 2000 - 2001 SAP Senior Leadership Development Program; INSEAD, Fontainebleau, Frankreich 1982 - 1985 JPM Business Consulting, Berufsausbildung zum EDV-Kaufmann Beruflicher Werdegang scrollen Seit 1991 SAP, Walldorf; in verschiedenen leitenden Tätigkeiten Seit 2023 Senior Vice President Strategic Customer Engagements - Office of the CEO 2021 - 2023 President Industries and Costumer Advisory 2018 - 2020 General Manager SAP Industries 2014 - 2020 General Manager Energy and Natural Resources Industries 2013 - 2018 Head of Suite on HANA Go-to-Market 2012 - 2014 General Manager Industry Solutions 1991 - 2012 Frühere Rollen bei der SAP SE, u. a. General Manager Global Field and Partner Enablement; Vice President Industry Business Unit Chemicals, Mining. Oil & Gas sowie Consultant und Produktmanager für SAP Oil & Gas. Mandate a) Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: keine b) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine Erfüllung des Kompetenzprofils: scrollen ― Besondere Kompetenzen in den Bereichen: ― Innovation, Forschung & Entwicklung ― Softwareindustrie ― Strategie und Vertrieb Unabhängigkeit Nach Einschätzung des Verwaltungsrates liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SNP SE oder deren Konzerngesellschaften, Organen der SNP SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SNP SE beteiligten Aktionäre vor. Diese Angaben werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ veröffentlicht und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. scrollen 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats Die ordentliche Hauptversammlung vom 23. Mai 2023 hatte die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2022 im Hinblick auf ausstehende Auskünfte vertagt; diese Auskünfte wurden inzwischen erteilt. Die Beschlussfassung soll nunmehr erfolgen. Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. scrollen 4. Beschlussfassung über die die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Gemäß § 113 Abs. 3 S. 1 und 2 AktG ist von der Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist. Für den Fall, dass der von der Verwaltung unter Tagesordnungspunkt 1. vorgeschlagene Wechsel vom monistischen in das dualistische Leitungssystem von der Hauptversammlung beschlossen wird, ist daher von der Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 3 AktG i. V. m. Art. 9 Abs. 1 lit. c ii SEVO über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 15 der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Neufassung der Satzung der Gesellschaft konkret festgesetzt. Die Vergütung ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Das zugrundeliegende abstrakte Vergütungssystem unter Berücksichtigung der Vorgaben der §§ 113 Abs. 3 S. 3, 87a Abs. 1 S. 2 AktG wird in den untenstehenden Angaben zu Tagesordnungspunkt 3 wiedergegeben. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder entsprechend dem Wortlaut des § 15 in der vorgeschlagenen Neufassung der Satzung der Gesellschaft wie folgt nach § 113 Abs. 3 AktG i. V. m. Art. 9 Abs. 1 lit. c ii festzusetzen: „15.1 Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen, zu denen auch die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer gehört, für jedes Geschäftsjahr eine Grundvergütung in Höhe von 80.000 Euro. 15.2 [bleibt frei] 15.3 Abweichend von § 15.1 erhalten der Vorsitzende des Aufsichtsrates jährlich eine feste Vergütung von 100.000 Euro, sein Stellvertreter 90.000 Euro. Damit sind auch Übernahme von Mitgliedschaften und Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten. 15.4 Mitglieder des Aufsichtsrates, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehören oder den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder den Vorsitz in einem Ausschuss führen, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung. 15.5 Die Vergütung ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar." Weiterführende Angaben zu Tagesordnungspunkt 4 Vergütungssystem für den Aufsichtsrat Die Vergütung des Aufsichtsrats wird gemäß § 15 der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Neufassung Satzung der Gesellschaft wie folgt festgesetzt: Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine Grundvergütung von 80.000 Euro pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält eine feste Vergütung von 100.000 Euro und sein Stellvertreter von 90.000 Euro. Das Vergütungssystem trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft Rechnung. Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine feste jährliche Vergütung, um die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zu stärken, eine objektive und neutrale Wahrnehmung der Beratungs- und Überwachungsfunktion sowie unabhängige Personal- und Vergütungsentscheidungen zu ermöglichen. Eine erfolgsabhängige variable Vergütung, die vom Erreichen bestimmter Erfolge oder Ziele oder der Entwicklung der Gesellschaft abhängt, ist nicht vorgesehen. Der Umfang der Überwachungstätigkeit und des Haftungsrisikos der Mitglieder des Aufsichtsrats entwickelt sich in aller Regel nicht parallel zum geschäftlichen Erfolg des Unternehmens oder der Ertragslage der Gesellschaft. Vielmehr wird häufig gerade in schwierigen Zeiten, in denen eine variable Vergütung unter Umständen zurückgeht, eine besonders intensive Wahrnehmung der Beratungs- und Überwachungsfunktion durch die Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich sein. Die Vergütung kann daher nur eingeschränkt auf die Geschäftsstrategie ausgerichtet werden und nur bedingt auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft Einfluss nehmen. Damit wird der unabhängigen Beratungs- und Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats Rechnung getragen. Der Anspruch auf Zahlung der Festvergütung ist nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig. Mitglied des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist abschließend in § 15 der Satzung geregelt. Die Vergütung sowie das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat werden von der Verwaltung in unregelmäßigen Abständen, spätestens alle vier Jahre, überprüft. Sofern Vorstand und Aufsichtsrat einen Anpassungsbedarf bei der Vergütung oder dem Vergütungssystem sehen, werden sie der Hauptversammlung einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur Änderung der Vergütungsregelung in der Satzung unterbreiten. In jedem Fall wird der Hauptversammlung spätestens alle vier Jahre ein Beschlussvorschlag über die Vergütung einschließlich des zugrunde liegenden Vergütungssystems unterbreitet. Der vorstehende Vorschlag für das Vergütungssystem beruft auf den Vergütungsregelungen in § 15 der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Neufassung der Satzung der Gesellschaft. scrollen II. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG scrollen 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 7.385.780,00 und ist in 7.385.780 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 7.385.780. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 102.660 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. scrollen 2. Ergänzende Angaben zur Einberufung Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden. scrollen 3. Durchführung als virtuelle Hauptversammlung Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 118a AktG i.V.m. § 26n Absatz 1 EGAktG als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Die Hauptversammlung findet in den Räumlichkeiten der Design Offices Heidelberg, Langer Anger 7-9, 69115 Heidelberg, statt. Angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können die Übertragung der Hauptversammlung live in Bild und Ton über das InvestorPortal, das auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ im Bereich Investor Relations /​ Hauptversammlungen /​ Außerordentliche Hauptversammlung 2023 zur Verfügung steht, verfolgen und die Aktionärsrechte im Wege der elektronischen Kommunikation und insbesondere über das InvestorPortal ausüben. Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Wahrnehmung ihrer Rechte in der und im Zusammenhang mit der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung. scrollen 4. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der außerordentlichen virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben („Anmeldung“) und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der außerordentlichen virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform (vgl. § 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts oder des Letztintermediärs gemäß 67 c Abs.3 AktG über den Anteilsbesitz („Nachweis“) erforderlich und ausreichend. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 6. September 2023, 0:00 Uhr (MESZ) zu beziehen („ Nachweiszeitpunkt “). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt. Die Anmeldung muss ebenso wie der Nachweis bei der Gesellschaft spätestens am 20. September 2023, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Adresse eingehen: scrollen SNP Schneider-Neureither & Partner SE c/​o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: [email protected] Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären über die Anmeldestelle Anmeldebestätigungen mit den erforderlichen Zugangsdaten für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung über das InvestorPortal zusammen mit entsprechenden Vollmachtsformularen zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen möchten, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises Sorge zu tragen und erforderlichenfalls eine Anmeldebestätigung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. scrollen 5. Bedeutung des Nachweisstichtages Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag vollständig oder teilweise veräußern, sind deshalb - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises - im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung. scrollen 6. Zugang zum InvestorPortal Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung stattfinden. Dazu wird auch ein passwortgeschütztes InvestorPortal eingerichtet. Dieses wird voraussichtlich ab dem 6. September 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ zur Verfügung stehen. Aktionäre, die das InvestorPortal nutzen möchten, benötigen ihre persönlichen Zugangsdaten. Diese können die Aktionäre der ihnen nach Anmeldung und Nachweis per Post übersandten Anmeldebestätigung entnehmen. Über das passwortgeschützte InvestorPortal wird den Aktionären, die sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben, die Möglichkeit eröffnet, ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl auszuüben sowie per elektronischer Kommunikation den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft oder anderen Bevollmächtigten Vollmachten und Weisungen zu erteilen. Nähere Angaben zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der (elektronischen) Briefwahl sowie zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und an andere Bevollmächtigte finden Sie nachfolgend unter Ziffern 7 bis 10. scrollen 7. Verfahren der Stimmabgabe Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten erfolgt im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch die hierzu bevollmächtigten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Zur Ausübung des Stimmrechts sind in jedem Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes gem. Ziffer 4. erforderlich. scrollen 8. Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben. Die Stimmabgabe erfolgt dabei ausschließlich über das InvestorPortal unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ Die Stimmabgabe über das InvestorPortal ist ab dessen Freischaltung bis zum Zeitpunkt der Schließung der betreffenden Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 27. September 2023 möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt können abgegebene Stimmen auch geändert oder widerrufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die elektronische Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post oder E-Mail. Auch im Fall einer Stimmrechtsausübung durch elektronische Briefwahl sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich (siehe vorstehend Ziffer 4.). scrollen 9. Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter Wir bieten unseren Aktionären zudem an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Soweit Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne entsprechende Weisung dürfen Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen ist über das InvestorPortal unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ bis zu dem in der virtuellen Hauptversammlung am 27. September 2023 durch den Versammlungsleiter für die jeweilige Abstimmung angekündigten Zeitpunkt der Schließung der Möglichkeit der Vollmacht- und Weisungserteilung möglich. Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter können auch per Brief oder per E-Mail erteilt werden. Hierfür kann das auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ zur Verfügung gestellte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären zudem Formulare zur Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter per Post übersandt. Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter, die per Post oder per E-Mail übermittelt werden, müssen bis spätestens Dienstag, den 26. September 2023, 18 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen: SNP Schneider-Neureither & Partner SE c/​o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland E-Mail: [email protected] Für einen Widerruf der Vollmacht an Stimmrechtsvertreter sowie für die Änderungen von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den dabei einzuhaltenden Fristen entsprechend. Auch im Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (siehe vorstehend Ziffer 4.). scrollen 10. Ausübung des Stimmrechts durch einen Dritten Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen bevollmächtigten Dritten, zum Beispiel durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (siehe vorstehend Ziffer 4.). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch bevollmächtigte Dritte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen und benötigen daher die Zugangsdaten zum InvestorPortal. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht lediglich im Wege der (elektronischen) Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung noch eine sonstige nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären, Aktionärsvereinigungen oder anderen diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Die Erteilung von Vollmachten bzw. deren Änderung oder Widerruf ist über das unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ erreichbare InvestorPortal ab dessen Freischaltung bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung am 27. September 2023 möglich. Für die Erklärung einer Vollmacht gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerrufs an die Gesellschaft steht ferner die folgende Adresse zur Verfügung: SNP Schneider-Neureither & Partner SE c/​o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland E-Mail: [email protected] Übersendungen, die per Post erfolgen, müssen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 26. September 2023, 18:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung bis zu deren Beendigung noch möglich. Ein Vollmachtsformular zur Bevollmächtigung von Dritten wird zusammen mit den Zugangsdaten für die Nutzung des InvestorPortals übersandt. Ein solches Formular steht ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ zum Download zur Verfügung. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmachten an Dritte vorzugsweise über das InvestorPortal zu erteilen. scrollen 11. Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung Sollten Erklärungen (Stimmrechtsabgaben, Vollmachten, Weisungen) fristgemäß auf mehreren Wegen (elektronisch über das InvestorPortal, Brief, E-Mail oder gemäß § 67c Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/​1212)) bei der Gesellschaft eingehen, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das InvestorPortal, 2. per Informationsübermittlung durch Intermediäre gemäß § 67c Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/​1212), 3. per E-Mail und 4. per Brief. Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Erklärungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich. Eine spätere Stimmabgabe als solche gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe. Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich. Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Die Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Person. Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt. scrollen 12. Rechte der Aktionäre a) Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Absatz 1 bis 4 AktG, Art. 53 SEVO Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben (siehe vorstehend Ziffer 4.) bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. Die Einreichung kann also bis zum 21. September 2023, 24 Uhr (MESZ) erfolgen. Die Einreichung von Stellungnahmen hat in Textform in deutscher Sprache per E-Mail an: [email protected] zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Die Gesellschaft wird etwaige Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Versammlung, also bis zum 22. September 2023, 24 Uhr (MESZ), unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs über die Internetseite der Gesellschaft, unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ zugänglich machen. Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. § 126 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 3 und 6 AktG gilt entsprechend. Anträge und Wahlvorschläge, Fragen bzw. Auskunftsverlangen, sonstige Verlangen sowie Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung jeweils beschriebenen Wegen möglich. scrollen b) Rederecht gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Absatz 5 und 6 AktG, Art. 53 SEVO Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt werden kann. Ab Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ erreichbaren InvestorPortal Redebeiträge anmelden. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Zuschaltung eines Redebeitrags entweder ein nicht-mobiles Endgerät (z. B. PC, Notebook, Laptop) oder ein mobiles Endgerät (z. B. Smartphone). Für Redebeiträge müssen die Endgeräte mit dem Internet mit stabiler Upload-/​Download-Bandbreite verbunden sein und auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon zur Verfügung stehen, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann. Die Gesellschaft beabsichtigt, Empfehlungen für eine optimale Funktionsfähigkeit der Videokommunikation auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Personen, die sich über das InvestorPortal für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden nach erfolgreicher Prüfung der Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft für ihren Redebeitrag zugeschaltet. Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht nach § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, Anträge und Wahlvorschläge zu stellen, sowie das in der Hauptversammlung bestehende Auskunftsrecht (wie nachstehend unter Abschnitt c beschrieben) geltend zu machen. Der Versammlungsleiter ist im Rahmen des § 17 Absatz 2 der Satzung berechtigt, einen angemessenen zeitlichen Rahmen für das Frage- und Redebeiträge zu setzen. scrollen c) Frage-/​Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 4, 131 AktG, Artikel 53 SE-VO Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Verwaltungsrat Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Verwaltungsrats erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Zu allen vom Verwaltungsrat gegebenen Antworten steht den Aktionären in der Versammlung ein Nachfragerecht gem. § 131 Absatz 1d AktG zu. Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG sowie das Nachfragerecht gem. § 131 Absatz 1d AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (siehe dazu Abschnitt b), wahrgenommen werden kann. Die Auskunft kann in den Fällen des § 131 Absatz 3 AktG verweigert werden. Nach § 17 Absatz 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre für den gesamten Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu einzelnen Tagesordnungspunkten oder für Frage- und Redebeiträge einzelner Redner zu Beginn oder während des Verlaufs der Hauptversammlung zeitlich angemessen zu beschränken. Zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre können zudem Verlangen nach § 131 Abs. 4 und Abs. 5 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation über das unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ erreichbare InvestorPortal übermitteln. scrollen d) Erklärungen von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Elektronisch zur Versammlung zugeschaltete Aktionäre haben das Recht, Widerspruch zur Niederschrift gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation gemäß § 118a Abs.1 Satz 2 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 245 AktG zu erklären. Widersprüche sind ab dem Beginn der Hauptversammlung am 27. September 2023 bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter elektronisch über das unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ erreichbare InvestorPortal zu übermitteln. scrollen e) Ergänzung der Tagesordnung nach Artikel 56 SE-VO, § 50 Absatz 2 SEAG, § 122 Absatz 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals (das entspricht 369.289 Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können beantragen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Etwaige Ergänzungsverlangen müssen schriftlich (§ 126 BGB) unter Nachweis des Quorums an den Verwaltungsrat der Gesellschaft gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am 27. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an folgende Adresse: scrollen SNP Schneider-Neureither & Partner SE Verwaltungsrat Speyerer Str. 4 69115 Heidelberg § 121 Absatz 7 AktG ist für die Berechnung der Frist entsprechend anzuwenden. Bekannt zu machende Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetadresse https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ zugänglich gemacht. scrollen f) Gegenanträge von Aktionären und Wahlvorschläge nach Artikel 53 SE-VO, §§ 126 Absatz 1, 127 AktG, 130a Abs.5 S.3, 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AktG Gemäß § 126 Absatz 1 AktG kann jeder Aktionär einen Gegenantrag zu einem Vorschlag des Verwaltungsrats zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Absatz 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am 12. September 2023, 24:00 Uhr (MESZ), eingeht. Jeder Aktionär kann außerdem gemäß § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Absatz 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am 12. September 2023, 24:00 Uhr (MESZ), eingeht. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten (§ 127 Satz 3 AktG). In § 126 Abs. 2 AktG (für Wahlvorschläge in Verbindung mit § 127 Satz 1 AktG) nennt das Gesetz (betreffend Wahlvorschläge: weitere) Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung oder ein Wahlvorschlag nicht über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden müssen. Rechtzeitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ zugänglich gemacht, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen des Verwaltungsrats werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind - im Falle von Gegenanträgen nebst Begründung - ausschließlich zu richten an: scrollen SNP Schneider-Neureither & Partner SE Speyerer Str. 4 69115 Heidelberg E-Mail: [email protected] Gemäß § 126 Absatz 4 AktG gelten zugänglich zu machende Anträge im Sinne von § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Das Stimmrecht kann zu solchen Anträgen und Wahlvorschlägen ausgeübt werden, sobald die Aktionäre die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts nachweisen können (siehe dazu vorstehend Ziffer 4.). Sofern der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Elektronisch zur Versammlung zugeschaltete Aktionäre können gemäß § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 AktG i.V.m. § 130a Absatz 5 Satz 3 AktG Anträge und Wahlvorschläge auch in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Rederechts im Wege der Videokommunikation über das InvestorPortal stellen. scrollen g) Weitergehende Erläuterungen Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach Artikel 56 SE-VO, § 50 Absatz 2 SEAG, §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 AktG stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ zur Verfügung. scrollen h) Unterlagen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung einschließlich der Informationen nach Artikel 53 SE-VO, § 124a AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​investor-relations.snpgroup.com/​de/​hauptversammlungen/​ Dort sind auch die Informationen gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 sowie die derzeit gültige Fassung der Satzung der Gesellschaft zugänglich. Den gesetzlichen Verpflichtungen ist mit Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft genüge getan. Auf Verlangen wird jedem Aktionär einmalig, unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser vorgenannten Unterlagen erteilt und per einfacher Post zugesandt. Auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​www.snpgroup.com/​de/​hauptversammlung stehen außerdem im Anschluss an die Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse zur Verfügung. Eine Bestätigung über die Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 AktG kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung über das InvestorPortal abgerufen werden. scrollen i) Informationen zum Datenschutz Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DSGVO. Zum Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Aktionäre haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse scrollen [email protected] oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden: scrollen SNP Schneider-Neureither & Partner SE Speyerer Str. 4 69115 Heidelberg Telefax: +49 (0) 6221 6425-20 Zudem steht betroffenen Personen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 DSGVO zu. Heidelberg, im August 2023 SNP Schneider-Neureither & Partner SE Der Verwaltungsrat

Halbjahresfinanzbericht nach WpHG für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2023

Hinweisbekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 und § 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Korrektur einer Veröffentlichung vom 05.07.2023 gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Hinweis auf Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vom 01.01.2023 bis zum 31.03.2023

Hinweis auf Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vom 01.01.2023 bis zum 30.09.2023

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Hinweis auf Jahresfinanzbericht vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Hinweis auf Halbjahresfinanzbericht vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2023

Hinweis auf Konzernabschluss vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Einreichung neuer Dokumente

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Korrektur einer Veröffentlichung vom 07.11.2022 gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Correction of a release from 07/11/2022 according to Article 40, Section 1 of the WpHG [the German Securities Trading Act] with the objective of Europe-wide...

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Korrektur einer Veröffentlichung vom 16.11.2022 gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Correction of a release from 16/11/2022 according to Article 40, Section 1 of the WpHG [the German Securities Trading Act] with the objective of Europe-wide...

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Correction of a release from 13/12/2022 according to Article 40, Section 1 of the WpHG [the German Securities Trading Act] with the objective of Europe-wide...

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Korrektur einer Veröffentlichung vom 13.12.2022 gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Correction of a release from 10/11/2022 according to Article 40, Section 1 of the WpHG [the German Securities Trading Act] with the objective of Europe-wide...

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Korrektur einer Veröffentlichung vom 10.11.2022 gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Halbjahresfinanzbericht nach WpHG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 30.06.2022

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Quartalsfinanzbericht

Notification and public disclosure of transactions by persons discharging managerial responsibilities and persons closely associated with them

Meldung und öffentliche Bekanntgabe der Geschäfte von Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Hinweis auf Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vom 01.01.2022 bis zum 30.09.2022

Hinweis auf Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vom 01.01.2022 bis zum 31.03.2022

Hinweis auf Jahresfinanzbericht vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Hinweis auf Halbjahresfinanzbericht vom 01.01.2022 bis zum 30.06.2022

Ad-hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR in Verbindung mit § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a WpAV


<tbody style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"></td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">







<table valign="top" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<colgroup style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><col width="301" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<col width="550" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
</colgroup><tbody style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Betreff:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Ad-hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR in Verbindung mit § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a WpAV</p>
</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Schlagworte:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Vorläufiges Ergebnis</p>
</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Eintritt der Insiderinformationen:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">21.01.2026</p>
</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Ergänzende Angaben:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">SNP SE: Umsatz und EBIT im Geschäftsjahr 2025 besser als erwartet</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"></p>
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Angaben zum Inhalt:</b></p>
<table valign="top" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<colgroup style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><col width="301" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<col width="550" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
</colgroup><tbody style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Inhalt der Ad-Hoc-Mitteilung:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">













<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">EQS-Ad-hoc: SNP Schneider-Neureither &amp; Partner SE / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis<br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">

SNP SE: Umsatz und EBIT im Geschäftsjahr 2025 besser als erwartet <br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
21.01.2026 / 16:51 CET/CEST<br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.<br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.<br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"></p>
<br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR</p>


<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">SNP SE: Umsatz und EBIT im Geschäftsjahr 2025 besser als erwartet</b></p>


<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Heidelberg, 21. Januar 2026</b> – Auf Basis vorläufiger Berechnungen erzielte die SNP Schneider-Neureither &amp; Partner
SE (ISIN: DE0007203705) im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von rund 296 Mio. € und
übertraf damit die Prognose von 280 Mio. € bis 295 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahreswert
von 254,8 Mio. € konnte der Umsatz um rund 16&nbsp;% gesteigert werden.</p>


<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Aufgrund der positiven Umsatzentwicklung und operativen Prozessverbesserungen liegt
das EBIT bei rund 47 Mio. € und ebenfalls über der prognostizierten Bandbreite von
34 Mio. € bis 46 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahreswert von 28,6 Mio. € entspricht dies
einer Steigerung von rund 64&nbsp;%.</p>


<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Der Auftragseingang weist wie prognostiziert ein Book-to-Bill-Ratio (Auftragseingang
/ Umsatzerlöse) von größer als eins aus und liegt bei rund 345 Mio. €.</p>


<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Die Angaben dieser Meldung basieren auf vorläufigen und ungeprüften Konzernzahlen.
Der vollständige Geschäftsbericht 2025 wird am 26. März 2026 veröffentlicht.</p>


<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">&nbsp;</p>


<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Ansprechpartner Investor Relations:</b></p>


<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Marcel Wiskow<br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
Director Investor Relations<br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
Telefon: +49 6221 6425-637<br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
E-Mail: &nbsp;[email protected]</p>


<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">&nbsp;</p>

<br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Ende der Insiderinformation<br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
21.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.<br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
Originalinhalt anzeigen: EQS News
</p>
<br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><table valign="top" border="0" cellspacing="0" cellpadding="2" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<tbody style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<tr bgcolor="#ffffff" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">Sprache:</td>

<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">Deutsch</td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">Unternehmen:</td>

<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">SNP Schneider-Neureither &amp; Partner SE</td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="right" valign="top"> </td>

<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">Speyerer Str. 4</td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="right" valign="top"> </td>

<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">69115 Heidelberg</td>

</tr>
<tr bgcolor="#ffffff" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="right" valign="top"> </td>

<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">Deutschland</td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">Telefon:</td>

<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">+49 6221 6425 637, +49 6221 6425 172 </td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">Fax:</td>

<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">+49 6221 6425 20</td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">E-Mail:</td>

<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">[email protected]</td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">Internet:</td>

<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">www.snpgroup.com</td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">ISIN:</td>

<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">DE0007203705</td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">WKN:</td>

<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">720370</td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">Börsen:</td>

<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München,
Stuttgart, Tradegate BSX</td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">EQS News ID:</td>

<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">2263906</td>
</tr>
</tbody>
</table><br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><table valign="top" border="0" cellspacing="0" cellpadding="2" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<tbody style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<tr bgcolor="#ffffff" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="right" valign="top"> </td>
</tr>
</tbody>
</table>
<table valign="top" border="0" cellspacing="0" cellpadding="2" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<tbody style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<tr bgcolor="#ffffff" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" colspan="2" valign="top">&nbsp;</td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">Ende der Mitteilung</td>

<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">EQS News-Service</td>
</tr>
</tbody>
</table><br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">

<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">2263906&nbsp;&nbsp;21.01.2026&nbsp;CET/CEST</p>





</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Verweis auf andere Meldung:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">www.eqs-news.com</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"></p>
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Angaben zum Emittenten:</b></p>
<table valign="top" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<colgroup style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><col width="301" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<col width="550" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
</colgroup><tbody style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Name:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">SNP Schneider-Neureither &amp; Partner SE</p>
</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Adresse:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg</p>
</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">E-Mail-Adresse:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">[email protected]</p>
</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">ISIN:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">DE0007203705</p>
</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">WKN:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">720370</p>
</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Handelsplätze:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München,
Stuttgart, Tradegate BSX</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><br style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"></p>
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Angaben zur Pflichtmitteilung:</b></p>
<table valign="top" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<colgroup style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><col width="301" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<col width="550" style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
</colgroup><tbody style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Veröffentlichung in elektronisch betriebenen Informationsverbreitungssystem:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">EQS Group GmbH, veröffentlicht über Bloomberg, Infront und Reuters</p>
</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Pflichtveröffentlichung am:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">21.01.2026</p>
</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Uhrzeit der Veröffentlichung:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">16:51:44</p>
</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Pflichtveröffentlichung in/über:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">EQS Group GmbH, veröffentlicht über Bloomberg, Infront und Reuters</p>
</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Pflichtveröffentlichung am:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">2026-01-21</p>
</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"><b style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Sprachen der Veröffentlichung:</b></p>
</td>
<td style="padding-left: 5px; padding-right: 5px; font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;" align="left" valign="top">
<p style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">Deutsch</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>

</td>
</tr>
<tr style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;">
<td style="font-family: Verdana, &quot;Arial Unicode MS&quot;; line-height: 1.6;"></td>
</tr>
</tbody>

Zulassungsbeschluss

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Release according to Article 40, Section 1 of the WpHG [the German Securities Trading Act] with the objective of Europe-wide distribution

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Release according to Article 41 of the WpHG [the German Securities Trading Act] with the objective of Europe-wide distribution

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Korrektur einer Veröffentlichung vom 08.12.2021 gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Correction of a release from 08/12/2021 according to Article 40, Section 1 of the WpHG [the German Securities Trading Act] with the objective of Europe-wide...

Satzungsänderung | Kapitalerhöhung

Der Verwaltungsrat hat am 28.07.2021 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Au…
Der Verwaltungsrat hat am 28.07.2021 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenden Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019) ist das Grundkapital auf 7.385.780,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

Bedingtes Kapital, Satzungsänderung | Kapitalerhöhung

Die Hauptversammlung vom 17.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen.…
Die Hauptversammlung vom 17.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 17.06.2021 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 3.606.223,00 EUR beschlossen. (Bedingtes Kapital 2021/I)

Satzungsänderung, Sonstige Rechtsverhältnisse | Umwandlung

Satzung vom 31.05.2017 mit Änderung vom 20.10.2017. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechs…
Satzung vom 31.05.2017 mit Änderung vom 20.10.2017. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "SNP Schneider-Neureither & Partner AG", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 335155) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

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