Speedinvest FoF Beteiligungen GmbH
Geschäftszweck
Verwaltung eigener Vermögenswerte. Die Gesellschaft darf Finanzanlagen, insbesondere Beteiligungen an lnvestmentfonds und anderen Gesellschaften, erwerben. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und ist insbesondere auch kein Alternativer Investmentfonds (AIF) gem. dem Kapitalanlagegesetzbuch. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen übernehmen, sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Netzwerk
Publikationen
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