Starnberger Kliniken GmbH
Geschäftszweck
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesens sowie der Berufsbildung im Gesundheitswesen. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der nachfolgend aufgeführten steuerbegünstigten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts: die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, Förderung des Wohlfahrtswesens in Form der Medizinischen Versorgungszentren, sowie das Halten und Verwalten von Anteilen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften sowie die Förderung im Sinne von § 58 Nr. 1 AO
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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