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Thomas und Anita Stahel Stiftung
Geschäftszweck
Zuwendungen an die Heilsarmee für den Betrieb, die Errichtung, die Erweiterung und Erneuerung von Institutionen und Angeboten für Obdachlose, Kinder, Jugendliche und Betagte in den Kantonen St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, Thurgau, Schaffhausen, Glarus und Graubünden. Trägerschaft dieser Institutionen und Angebote können die Stiftung Heilsarmee Schweiz selbst sein oder andere Rechtsträger, welche durch die Stiftung Heilsarmee Schweiz direkt oder indirekt kontrolliert werden, sowie andere Träger, die von den Genannten massgeblich finanziell unterstützt werden.
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