TSG Eastern Europe Holding GmbH
Geschäftszweck
(a) sich an Gesellschaften und anderen Unternehmen zu beteiligen, mit ihnen zusammenzuarbeiten und deren Geschäfte zu führen sowie Gesellschaften und Unternehmen, an denen es beteiligt ist, zu finanzieren ohne dabei Kreditgeschäfte nach dem Kreditwesengesetz zu betreiben; (b) Beratungsleistungen und andere Dienstleistungen zu erbringen; (c) gewerbliche und geistige Schutzrechte und Immobilien zu erwerben, zu nutzen und/oder zu vergeben; (d) sich zu verpflichten, Sicherheiten zu stellen und Bürgschaften zu gewähren für die Schulden von juristischen Personen oder anderen Unternehmen, mit denen das Unternehmen verbunden ist, ohne dabei Garantiegeschäfte nach dem Kreditwesengesetz zu betreiben; (e) anderen juristischen Personen und Unternehmen innerhalb des Konzerns Gelddarlehen zu gewähren und sich von diesen Gelddarlehen gewähren zu lassen; (f) eigene Gelder zum Zwecke der Vermögensmehrung anzulegen, ohne dabei fremde Gelder anzunehmen oder anzulegen; (g) alle Handlungen vorzunehmen, die für die oben genannten Zwecke oder zu deren Förderung als notwendig erachtet werden, jeder der oben genannten Punkte ist im weitesten Sinne des Wortes zu interpretieren, wobei Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedürfen, ausgeschlossen sind.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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