Union Investment Management GmbH
Geschäftszweck
Ergänzende Eintragung zu laufender Nummer 76 von Amts wegen: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind dabei folgende offene Investmentvermögen: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 bis 212 KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, c) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, die in Vermögensgegenstände i.S.d. § 284 Abs. 2 Nr. 2 a), b), c), d), g) und i) investieren, d) Allgemeine offene inländische SpezialAIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - die in Vermögensgegenstände i.S.d. § 284 Abs. 2 Nr. 2 a), b), c), d), g) und i) investieren. (3) Daneben kann die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen erbringen: a) Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, c) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, d) der Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des AltersvorsorgeverträgeZertifizierungsgesetzes (AltZertG) sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, e) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mind
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Details
26.01.1956
02.04
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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