Wealthcap Private Equity 23 Komplementär GmbH
Geschäftszweck
Wahrnehmung der Komplementärfunktion in Personen- und Investmentgesellschaften der Wealthcap-Gruppe sowie das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Zweck auf die Wahrnehmung der Komplementärfunktion in Personen- und Investmentgesellschaften der Wealthcap-Gruppe gerichtet ist
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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Netzwerk
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