WSV Beta Immoholding GmbH
Vertretungsregelung
Mindestens ein Geschäftsführer muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/einen von ihnen gemeinsam mit einer/einem Gesamtprokuristin/Gesamtprokuristen vertreten.
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