Xaver Asset Management GmbH
Geschäftszweck
die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung, § 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG), insbesondere im Hinblick auf das sog. Pan-European Pension Product sowie gegebenenfalls weitere Altersvorsorgeprodukte, die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung), § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG, die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten, § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG, sowiedie Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), § 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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